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Auch Online-Kopien dürfen verkauft werden

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Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde, so der EuGH in Luxemburg. Das gilt auch für Computer-Spiele.

Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen nach einem EU-Urteil generell weiterverkauft werden, entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofes (Eugh) am Dienstag. Mit dem Verkauf der Software seien die Rechte des Herstellers an der betreffenden Kopie erschöpft. Die Kontrolle liege danach beim Käufer. Nur dieser habe das Recht, die Kopie anschließend weiterzuverkaufen, so die Richter weiter. Das schreibe der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts vor. Oracle hatte während des Prozesses argumentiert, die «Erschöpfungsregel» sei nicht anwendbar, weil Software aus dem Internet nicht dinglich existiert.

Dem widersprach der Europäische Gerichtshof. Mit dem Verkauf der Software seien die Rechte des Herstellers ebenfalls an einer Kopie erschöpft. Dabei könne es keine Rolle spielen, ob es sich um eine CD-Rom beziehungsweise DVD oder aber um eine «nichtkörperliche Kopie» aus dem Internet handelt. Dies ist oft bei PC-Spielen der Fall. Der Hersteller habe beim Erstverkauf auf jeden Fall eine «angemessene Vergütung» erhalten, so die Richter.

Auf viele Bereiche anwendbar

Das EuGH-Urteil ist ein Signal an andere Branchen, wie zum Beispiel E-Books oder MP3-Dateien. Dort könne jetzt ein sogenannter „Sekundärmarkt“ entstehen, warnen Experten. Auch diese Produkte dürften «gebraucht» weiterverkauft werden. Von dieser Erlaubnis sind auch PC-Spiele betroffen. Auf verschiedenen «Games-Foren» wird das Urteil ausführlich kommentiert. Die Meinungen über den Einfluss der Richter-Entscheidung auf die Lage auf dem Terrain gehen jedoch weit auseinander.

Welchen Einfluss hat das Urteil auf die Preise? Die Hersteller werden den Gebrauchtmarkt in ihre Preispolitik einrechnen, warnen Experten. Sollten die Kunden also ausbleiben, weil der Handel mit gebrauchten Lizenzen boomt, dürfte neue Software, auch als Download-Variante, erheblich teurer werden.

Es stellen sich natürlich nun Fragen in Bezug auf den PC-Spiele-Markt. Fraglich ist, welche Auswirkungen das Urteil auf heruntergeladene Spiele mit einer Konto-Bindung haben kann. Die erworbene DVD darf verkauft werden, nicht aber das dazugehörige Spieler-Konto. Die meisten Online-Dienste verbieten den Verkauf oder die Übertragung des Kontos an andere Personen. Nun sind die sogenannten Accounts juristisch gesehen keine Computerprogramme, sondern eine Art Dienstvertrag (Wartung, Updates …). Nach dem Urteil darf also die Download-Software, aber nicht die damit verbundenen User-Kontos verkauft werden. Damit werden viele Spiele unspielbar.