Der Beschuldigte hätte der Klägerin unlautere Bemerkungen wegen ihrer weiblichen Ausstrahlung gemacht. Er machte unter anderem Bemerkungen über ihre, seiner Meinung nach aufreizende Kleidung. Der Angeklagte hätte ihr unter anderem im Gang nachgepfiffen und sie aufgefordert, die neue Couch in seinem Büro mit ihm zu testen. Mehrere Zeugen bestätigten vor Gericht diese Aussagen.
Der Angeklagte leugnete vor Gericht die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und sprach den Wunsch aus, dass die Aussage gegenüber seiner Untergebenen «relativiert» werden müssten, da er sie nicht so gemeint hätte. Er habe der Frau lediglich beibringen wollen, dass man sich in einem reinen Männerbetrieb nicht derart anziehend kleiden sollte.
Dazu hätte er als ihr hierarchischer Vorgesetzter ganz andere Methoden zur Verfügung gehabt, als die, die ihm heute vorgeworfen würden, schlussfolgerte Staatsanwältin Paulette Steil. Sie forderte für die Tatbestände, die das Gesetzbuch mit bis zu zwei Jahren Haft ahndet, sechs Monate Haft auf Bewährung. Cyrille D. wurde am Donnertag jedoch vom Zuchtpolizeigericht in Diekirch freigesprochen.
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