Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch eine diesbezügliche Entscheidung gefällt. Zwei Hoteliers aus Trier und Bingen hatten Klage eingereicht. Die Abgabe dürfe nur für private Übernachtungen, zum Beispiel von Touristen eingefordert werden, nicht aber von Gästen, die aus beruflichen Gründen in Hotels oder Pensionen nächtigen.
20 Städte betroffen
Weil die Satzungen von Trier und Bingen diese Unterscheidung zwischen privat und beruflich nicht enthielten, seien sie unwirksam, urteilten die Richter. Die Bettensteuer gibt es in etwa 20 deutschen Städten.
Indes sinniert Koblenz nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil über eine überarbeitete Steuer nach. Die Stadt wollte zum 1. Januar 2013 die Abgabe einführen, aber den Gerichtsentscheid abwarten. Der soll nun als Richtschnur dienen. Ab 2013 soll dann eine überarbeitete Übernachtungssteuer eingeführt werden. Koblenz verspricht sich 750 000 Euro Einnahmen im Jahr. «Die Verwaltung wird nun die genaue Urteilsbegründung abwarten, um dann zu prüfen, wie die Beanstandungen ausgeräumt werden können», hieß es aus dem Rathaus.
Als Konsequenz aus dem Urteil hat die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Lemke vorgeschlagen, eine Fremdenverkehrsabgabe zu erheben – denn das ist rechtlich vielerorts schon machbar. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist in Rheinland-Pfalz bereits jetzt in allen Tourismusgemeinden und offiziellen Kur- und Erholungsorten zulässig.
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