Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision der Angeklagten als unbegründet zurückgewiesen, teilte das Trierer Gericht am Donnerstag mit.
Im vergangenen Jahr war ein damals 36-Jähriger aus Luxemburg zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er mit Rauschgift und gefälschten Führerscheinen gehandelt hatte.
Ein Mitangeklagter wurde beim Prozessende im Juni 2011 zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der BGH stellte keinen Rechtsfehler fest, als er das Urteil überprüfte (Az. 2 StR 542/11).
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