Eine vorzeitige Freilassung wird künftig erschwert. Das habe das Kabinett von Ministerpräsident Elio Di Rupo am Donnerstag in Brüssel beschlossen, meldete die belgische Nachrichtenagentur Belga.
In «besonders schweren Fällen» sollen Täter demnach nicht mehr bereits nach einem Drittel der Strafe auf freien Fuß kommen können, sondern erst nach mindestens der Hälfte. Wiederholungstäter sollen frühestens nach drei Vierteln der Strafe freikommen können. Die Angehörigen der Opfer sollen künftig zu den Bedingungen für eine Freilassung gehört werden. Rückwirkend wird das nicht gelten. Den Änderungen muss das Parlament noch zustimmen.
Beschwerde
Vergangene Woche hatte der Fall Michelle Martin für Empörung in Belgien gesorgt. Die 52-Jährige war als Komplizin Dutroux› zu 30 Jahren verurteilt worden, von denen sie 16 abgesessen hat. Bereits nach einem Drittel der Haftzeit hatte sie eine vorzeitige Entlassung beantrag. Die Angehörigen der ermordeten Mädchen beschwerten sich öffentlich, dass sie vor Gericht nicht angehört wurden.
Dutroux ist der bekannteste und meistgefürchtete Verbrecher des Königreichs. Er hatte in den 1990er Jahren sechs Mädchen entführt und gefoltert, vier von ihnen starben. Marc Dutroux sitzt lebenslang.
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