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Eurogruppe gibt Berlin nötige Zusicherungen

Eurogruppe gibt Berlin nötige Zusicherungen
(AFP)

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Deutschland erhält von der Eurogruppe die notwendigen völkerrechtlich verbindlichen Zusagen, damit der Rettungsschirm-Vertrag ESM auch für Deutschland gültig werden kann.

Eine entsprechende Erklärung soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden, sagte Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker in Nikosia (Zypern). Ob eine Erklärung ausreicht, müssen in letzter Instanz die Bundesverfassungsrichter entscheiden, die eine völkerrechtlich verbindliche Erklärung in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Urteil verlangt hatten. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Begrenzung des deutschen Engagements bei ESM auf 190 Milliarden Euro verlangt. Ein Nachschuss von Geld bedürfe der ausdrücklichen Genehmigung des Deutschen Bundestages hatten die Richter verlangt.

Juncker sicherte «Fokus.de» zufolge weiter zu, dass der deutsche Bundesrat über die Vorgänge bei ESM informiert werde. Der ESM-Vertrag soll eine Geheimhaltungspflicht vorsehen. Das Gericht hatte verlangt, dass diese Geheimhaltungspflicht für Deutschland außer Kraft gesetzt würde. Der Bundestag und der Bundesrat müssten informiert werden.

8. Oktober

Es handele sich bei der Erklärung um eine rechtliche Auslegung des Urteils. Das Bundesverfassungsgericht hatte noch eine Klausel angefügt: Würden die beiden Bedingungen nicht völkerrechtlich verbindlich zugesagt, dann könne der ESM-Vertrag für Deutschland nicht in Kraft treten.
Nach Focus Online geht Juncker davon aus, dass die Regelungen so rechtzeitig getroffen werden können, dass ESM am 8. Oktober aus der Taufe gehoben werden kann. Zu diesem Termin sollen die erste 32 Milliarden Euro eingezahlt werden.

Juncker hat für den 8. Oktober 2012 die Gouverneure des ESM zu einer Sitzung eingeladen. Sie soll am Rande der Sitzung der Finanzminister der Eurozone stattfinden.