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Zuerst in die Klinik, dann in den Knast

Zuerst in die Klinik, dann in den Knast

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Wenn die Polizei jemanden mit mehr als 1,4 Promille Alkohol im Blut aufgreift, sollte er zuerst in eine Klinik und dann erst in den Knast.

Die Abgeordnete Claudia Dall’Agnol wollte in einer parlamentarischen Anfrage mehr über die prozedurale Vorgangsweise der Polizei in solchen Fällen wissen. In der Praxis bringen die Beamten die derart stark alkoholisierten Personen zu einem Arzt, der bescheinigen muss, dass der Betroffene unter Arrest gestellt werden darf.

Allerdings werden diese Delinquenten bei ihrer Einlieferung im Schrassiger Gefängnis aus den verschiedensten Gründen und trotz des medizinischen Gutachtens nicht immer sofort aufgenommen und in eine Arrestzelle der Polizei gebracht.

Innenminister Jean-Marie Halsdorf ist in seiner Antwort kurz und bündig: Liegt eine ärztliche Bescheinigung vor und der Straftäter wird nicht sofort in Schrassig aufgenommen, so müssen die Polizisten ihn in der diensttuenden Klinik einliefern und ihn dort bewachen, bis er in die Strafvollzugsanstalt eingeliefert werden kann.