Die Taten gehen auf den 15. Januar 2009 zurück. Der damals 51-jährige Polizist soll an diesem Tag nach der Arbeit zu einer Frau gefahren sein, um ihr polizeilichen Beistand zu leisten. „Immer wieder hat die Frau mich wegen ihrer Eheprobleme angesprochen“, so der Polizist vor dem Präsident der Kriminalkammer des Berufungsgerichts, Marc Kerschen. Sieben Jahre lang sollen sich beide gekannt haben. Zudem soll die Frau jahrelang drogenabhängig gewesen sein. In den 27 Jahren, in denen der Beschuldigte als Polizist arbeitete, habe er sich nichts vorzuwerfen gehabt, sagte der Angeklagte am Montag.
Der Beschuldigte schilderte anschließend, wie sich die Tat abgespielt haben soll. Die Frau soll jahrelang unter Depressionen und Drogenproblemen gelitten haben, deshalb soll der Polizist ab und zu bei ihr gewesen sein. Die Frau soll ihn angefasst haben und nicht umgekehrt. „Ich habe weder die Frau angefasst, noch sie zum Sex gezwungen. Es gab einen sexuellen Kontakt, doch ich konnte mich während des Akts nicht wehren, weil meine Arme gelähmt waren“, so der Beschuldigte am Montag.
Als die Frau nach der Tat gegen den Polizisten Anzeige erstattete, soll der Beschuldigte seinen Vorgesetzten gesagt haben, er hätte nichts damit zu tun. Auch soll er im Beisein seiner Chefs immer wieder hervorgehoben haben, dass man der Frau nichts glauben kann. Der Beschuldigte soll in erster Instanz gesagt haben, dass sich die Tat unter beidseitigem Einverständnis abgespielt haben soll. Der Beschuldigte sagte aber gestern aus, dass er dies nie so behauptet hätte.
70.000 Euro Schadenersatz
Anschließend reichte die Rechtsanwältin der Frau Nebenklage ein. Sie forderte 8.000 Euro Schadenersatz. In erster Instanz wurden 70.000 Euro gefordert. Weil die Nebenklägerin aber keine Berufung einreichte, kann der Betrag von 70.000 Euro nicht erneut beantragt werden. Im Urteil aus erster Instanz wurden dem Opfer 8.000 Euro zugesprochen. Der Rechtsanwalt des Beschuldigten hob in seinem Plädoyer hervor, dass es keine klaren Beweise gäbe, dass der Beschuldigte die Frau vergewaltigt hat.
„In dieser Akte steht es Aussage gegen Aussage“, so Rechtsanwalt Me Jean Lutgen. Sein Mandant sei immer bei der gleichen Version der Aussagen geblieben, allerdings könne man dies von den Aussagen der Frau nicht sagen. Zudem sei sein Klient in seiner gesamten Karriere ein guter und handlungsfähiger Polizist gewesen sein. „Falls er die Frau tatsächlich vergewaltigt hätte, hätte er nicht nur seinen Beruf als Polizist aufs Spiel gesetzt, sondern möglicherweise auch seine Familie verloren“, so Me Jean Lutgen. Er forderte den Freispruch für seinen Mandanten, mit der Schlussfolgerung: „En cas de doute l’accusé en profite“. In erster Instanz wurde der Angeklagte zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt.
In zweiter Instanz beantragte der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, Georges Wiwenes, fünf Jahre Haft, die eventuell zur Bewährung ausgesetzt werden können. Das Urteil wird am 5. Dezember gesprochen.
(Philippe Hammelmann / Tageblatt.lu)
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