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Drei Jahre auf Bewährung mit Auflagen

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LUXEMBURG - Am Montag wurde der 52-jährige Hautarzt, dem vorgeworfen wurde, über drei Jahre die Dokumente seiner Patienten gefälscht zu haben zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

In erster Instanz war er zu einer zur Hälfte auf Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Außerdem sollte er 75.000 Euro Schadenersatz zahlen und der Gesundheitskasse rund 162.000 Euro zurückerstatten.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, zwischen Januar 2005 und Februar 2008 rund 2.851 Mal Rechnungen mit einem falschen Code ausgestellt zu haben, sodass Behandlungskosten von der Gesundheitskasse zurückerstattet wurden, die normalerweise nicht geschuldet waren.

Sieben Jahre Berufsverbot gefordert

Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft, Martine Solovieff, die den Angeklagten als Geschäftsmann und nicht als Arzt ansah, forderte vier Jahre Haft, davon die Hälfte auf Bewährung mit Auflagen. Auch sollte er die Gesundheitskasse entschädigen und sieben Jahre den Beruf als Arzt nicht mehr ausüben dürfen.

Am Montag wurde der beschuldigte Arzt in zweiter Instanz zu drei Jahren Haft, die integral auf Bewährung mit Auflagen ausgesetzt werden, und zu einem Schadenersatz von lediglich 40.000 Euro verurteilt. Er muss des Weiteren 162.000 Euro zzgl. Zinsen an die Gesundheitskasse rückzahlen.