Der geständige Angeklagte wurde eingangs der Sitzung vom Vorsitzenden darüber aufgeklärt, dass laut Gesetz der Geschlechtsverkehr mit einer Jugendlichen unter 14 Jahren automatisch als Vergewaltigung angesehen wird. Der Beschuldigte, der dies staunend vernahm, erklärte dem Gericht, dass er das Alter seiner sexuellen Partnerin nicht kannte. Als der Vorsitzende ihm dann sein gut gefülltes Strafregister vorhielt, zeigte sich der Angeklagte schwer von Verstand.
Spätestens beim «nul n’est censé ignorer la loi» war dann erneut Sendepause. Dass er das mutmaßliche Opfer, dessen Abwehr von ihm nicht respektiert wurde, regelrecht vergewaltigt habe, schien er dann doch zu verstehen.
«Verminderte Intelligenz»
Der psychiatrische Experte erklärte dem Gericht, dass der introvertierte Angeklagte nach der Grundschule in Portugal und zwei Jahren Sekundarstudien in Luxemburg erst Schreiben und Lesen lernte, was den Vorsitzenden denn doch überraschte.
Alles in allem attestierte er dem Beschuldigten eine arg verminderte Intelligenz.
Es sei sein erster Geschlechtsverkehr gewesen und er habe das Alter des Mädchens nicht gekannt.
Der Experte sprach von einer reduzierten Diskriminationsfähigkeit des geständigen Angeklagten, der keine weitere Gefahr für die Gesellschaft darstellt, wenn er psychiatrisch begleitet würde.
Wegen Übersetzungsproblemen wurde die Sitzung leider nach nur 40 Minuten unterbrochen und wird neu fixiert werden.
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