Wegen der etwas undurchsichtigen Kommunikationspolitik der FLF war uns diese Information entgangen. Die Berufungsinstanz des Verbandsgerichts sah es als erwiesen an, dass der Flutlichtausfall ein „cas de force majeure“ ist und bestätigte damit die Entscheidung des Verbandsgerichts in erster Instanz. Am 22. Oktober hatte das Berufungsgericht einen 3:0-Forfait-Sieg für Käerjeng gesprochen.
Wann diese Partie nachgeholt wird, steht noch nicht fest. Die Begegnung war am achten Spieltag nach 56′ wegen einer Strompanne abgebrochen worden. In der Tabelle fallen die Käerjenger durch diese Entscheidung wieder auf Platz elf zurück.
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