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Zwei Jahre Haft

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Mild fällt das Urteil für den 21jährigen Nelson C. aus, der 2011 mit einem Messer auf eine andere Person einstach. Der Zwischenfall ereignete sich am Vorabend der Fatima-Pilgerfeier in Wiltz.

Wegen versuchtem Totschlag musste sich der 21-jährige Nelson C. vor der von Jean-Claude Kurek präsidierten Kriminalkammer am Tribunal Diekirch verantworten.

Die Fakten gehen auf den Vorabend der Fatima-Pilgerfeier in Wiltz im Jahre 2011 zurück, als es zwischen dem Angeklagten und einem anderen Pilger zum handfesten Streit kam.

Als ein Dritter den Streit schlichten wollte, kam es zum Handgemenge, bei dem der Beschuldigte ein Messer zog, das er seinem Gegenüber in den Rücken stach.
Staatsanwältin Paulette Steil hatte entweder zwei Jahre feste Haft für Körperverletzung oder, da der Messerstich doch mit einer gewissen Kraft ausgeführt wurde, zehn Jahre mit grosszügiger Bewährungsfrist für versuchten Todschlag gefordert.

Am Donnerstag nun wurde Nelson C. wegen Körperverletzung zu zwei Jahren Haft, von denen 18 Monate auf Bewährung ausgesetzt wurden, und zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.