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Gericht fordert 14 Jahre Haft für Brandstifter

Gericht fordert 14 Jahre Haft für Brandstifter

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Am Mittwoch wurde der Prozess rund um den Brand vom „Scholesch-Eck“ aus Esch fortgesetzt. Hier muss sich ein 63-jähriger Mann wegen mehreren Brandstiftungen verantworten.

Anfangs der Sitzung trat ein Augenzeuge vor den Präsidenten der Kriminalkammer, Prosper Klein. Er war in dem Supermarkt angestellt in dem der Beschuldigte versucht hatte, Feuer zu legen. „Ich befand mich zur Tatzeit am Ausgang des Supermarktes und ich sah den Angeklagten das Geschäft sehr schnell verlassen. Kurze Zeit später hörte ich Kunden schreien und ich bemerkte, dass ein Feuer in der Küchenabteilung ausgebrochen war“, schilderte der Augenzeuge. Zudem sagte er, dass das Feuer neben stark-brennbaren Materialien, wie Spiritus und Küchenethanol, ausbrach. Laut Aussagen des Zeugen konnte das Feuer schnell unter Kontrolle gebracht werden.

Die Fakten spielten sich alle am selben Tag innerhalb einer knappen Stunde ab. Insgesamt vier Mal soll der Mann zugeschlagen haben. Er versuchte gegen 17.20 Uhr einzelne Mülltüten in Brand zu stecken. Kurze Zeit später, gegen 17.40 Uhr habe er in einem Kleidergeschäft in der rue de l’Alzette ein T-Shirt verbrennen wollen. Gegen 17.50 Uhr soll er dann im „Hema“ in der Kinderabteilung Regenschirme angesteckt haben und schlussendlich soll der Mann versucht haben, in einem Supermarkt Papierrollen zu verbrennen. Nur im Geschäft „Hema“ konnte das Feuer sich ausbreiten und zerstörte das gesamte Gebäude. Bei den anderen drei Brandstiftungen konnten die Brandstellen schnell unter Kontrolle gebracht werden und so konnte ein größerer Schaden verhindert werden. Beim Beschuldigten wurde bei seiner Verhaftung ein Alkoholwert von rund einem Promille festgestellt.

Dieses Feuer war die letzte Tat die dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Danach war es eine weitere Augenzeugin, die an den Zeugenstand trat. Sie arbeitete im Kleidergeschäft, in dem der Angeklagte gegen 17.40 versucht hatte, einen Brand zu legen. „Ich bemerkte einen seltsamen Duft und ich machte mich zusammen mit meiner Arbeitskollegen auf die Suche nach der Quelle des Duftes. Dann entdeckten wir, dass in einem Regal ein T-Shirt brannte. Ein Kunde hatte das Geschäft sehr schnell verlassen, doch ich ahnte nicht, dass derselbe Kunde den Brand gelegt haben könnte“, erklärte die Zeugin. Die Augenzeugin bemerkte, dass der besagte Kunde einen „nicht normalen Eindruck“ auf sie machte.

Faszination Feuer

Anschließend sagte ein psychiatrischer Gutachter aus. Er schilderte, dass der Angeklagte seit geraumer Zeit unter Depressionen leiden würde. Bei der ersten Tat soll der Beschuldigte keinerlei Glücksgefühl empfunden haben. Erst bei der zweiten Tat, als er ein T-Shirt ansteckte, habe er laut Gutachter, zufriedenstellend reagiert. „Der Angeklagte hat bereits sehr früh angefangen große Mengen Alkohol zu trinken und hat seitdem nie richtig mit dem Alkoholverzehr aufgehört“, so der Experte. Zudem erklärte er, dass der 63-Jährige mehrere Male versucht hat, Entziehungskure durchzuziehen, doch immer wieder ohne Erfolg.

„Er wurde immer wieder rückfällig. Zudem hat der Angeklagte eine Faszination für das Feuer. Auch dies sei seit Kindesalter vorhanden. Wenn er von Feuer erzählt hat man den Eindruck, er würde von einer Art Poesie erzählen. Dies sei vor allem der Fall bei Feuer, die in einer Entstehungsphase sind“, so der Gutachter. Die Faszination für das Feuer würde laut dem Experten hauptsächlich unter Alkoholeinfluss stärker werden. „Es gäbe keinerlei Anhaltspunkte für eine Psychose beim Angeklagten. Nur der chronische Alkoholismus würde den 63-Jährigen ständig beeinflussen. Ich schätze ihn als zurechnungsfähig ein“, so der Gutachter abschließend.

Danach sagte der Beschuldigte aus. Er entschuldigte sich vor allem für die vier Taten. „Es war nie meine Absicht, ein ganzes Gebäude zu zerstören“, so der 63-Jährige. Sein Rechtsanwalt Me Marc Lentz betonte, dass sein Mandant unter einem „pathologischen Alkoholismus“ leidet, somit könnte man den Artikel 71-1 des „Code Pénal“ anwenden. Er forderte mildernde Umstände für seinen Klienten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte insgesamt 14 Jahre Haft für den 63-jährigen Beschuldigten.

Das Urteil wird am 15. Januar gefällt.