Die damals 44-jährige Verkehrsteilnehmerin war mit einem Auto ohne gültige Versicherung unterwegs. Das Opfer wurde schwer verletzt und starb zehn Wochen später im Krankenhaus.
Während eine Geschwindigkeit zwischen 30 und 40 Stundenkilometern ermittelt wurde, hatte der gerichtsmedizinische Experte erklärt, dass die Todesursache nicht 100-prozentig im unmittelbaren kausalen Zusammenhang mit dem Unfall festzustellen gewesen sei. Auch Staatsanwalt Patrick Konsbrück zeigte sich nicht in der Lage, den Unfall in seinem genauen Ablauf zu rekonstruieren. Er plädierte auf fahrlässige Tötung, forderte aber nur eine Geldstrafe und ein teilweise auf Bewährung ausgesetztes Fahrverbot von drei Jahren und sechs Monaten.
Am Mittwoch nun wurde die Unglücksfahrerin zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro und insgesamt 27 Monaten Fahrverbot verurteilt.
Neun Monate davon sind zur Bewährung ausgesetzt und während der restlichen 18 Monate darf sich die Frau nur bei Tageslicht hinters Steuer setzen. Das Gericht unterstreicht, dass lediglich nur ein Drittel der Schuld auf der Fahrerin laste.
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