Die Entscheidung richtet sich gegen eine Verfügung des Präfekten in Nancy. Der hatte die Immobiliengesellschaft verpflichtet, alle Gelände in Hayange, die nicht mehr industriell genutzt werden, wieder in einen natürlichen Zustand zurückzuverwandeln. Dem Präfekten lagen als Grundlage der Verfügung Untersuchungen der Inspektoren seiner zuständigen Behörde vor. Gerichte hatten die Verfügung für unzulässig erklärt, weil die Berichte nur an den Präfekten gerichtet waren und ArcelorMittal die Ergebnisse der Untersuchungen nicht zugestellt worden waren. Das Berichtet die lothringischen Regionalzeitung «Républicain Lorrain.»
Das Oberverwaltungsgericht in Nancy hatte das Umweltministerium in Paris von der Aufhebung der Entscheidung unterrichtet. Das Ministerium hatte daraufhin beim Kassationsgerichtshof Revision eingelegt und den Prozess verloren. Die Angelegenheit läuft bereits seit 2009.
ArcelorMittal hatte im Jahre 2008 die Immobiliengesellschaft gegründet. Ihre Aufgabe besteht darin, die industriellen Gelände, die von dem Unternehmen nicht mehr benötigt werden, aufzubereiten und zu verkaufen.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können