Der Antrag, bei dem alle anderen Bedingungen erfüllt waren, wurde nicht in der erforderlichen Frist eingereicht und deswegen vom Immigrationsministerium abgelehnt, wie das Gesetz es übrigens vorschreibt. Der Arbeitgeber von Kennedy, also
der Walferdinger Klub, gesteht ein, dass er im Auftrag seines Spielers den Job zu erledigen hatte und er für die verspätete Abgabe die volle Verantwortung übernimmt. Die Angelegenheit sei schlicht vergessen worden. Erwähnen muss man, dass in der letzten Saison, als Kennedy bereits in Diensten von Walferdingen stand, alles vorschriftsmäßig über die Bühne ging und der Spieler im Besitz der Aufenthaltsgenehmigung war.
Wie das „T“ am Montagnun aus bestens informierter Quelle in Erfahrung bringen konnte, wäre das Immigrationsministerium bereit, eine Lösung zu finden, was dann aber die Ausnahme bleiben würde. Der Fall Kennedy dürfte somit für Résidence Walferdingen „ad acta“ gelegt sein, aber einige Basketballvereine, die ebenfalls amerikanische Profispieler unter Vertrag haben, dazu anregen, in Zukunft aufzupassen.
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