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Patientin leidet noch heute

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LUXEMBURG - Am Dienstag war der zweite Prozesstag gegen einen 71-jährigen Arzt, dem fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird.

Im Jahre 2005 soll er einer Morbus-Crohn-Patientin während ihrer dreiwöchigen Behandlung, in der sie künstlich ernährt wurde, nicht die ausreichende Menge an Vitamin B1 verabreicht haben, die für eine solche Behandlung vorgesehen ist.

Laut dem Gutachter soll es durch den Vitamin-B1-Mangel zu einer sogenannten Wernicke-Enzephalopathie gekommen sein. Dies sei, so der Experte, eine neurologische Störung, die in den meisten Fällen auf einen Mangel an Vitamin B1 zurückzuführen ist. Dies sei auch der Grund, warum die Frau an einer trüben Sicht und Gehbehinderungen litt und teilweise auch heute noch jetzt leide. Der Gutachter konnte allerdings nicht bestätigen, dass die heutigen Folgen noch sieben Jahre nach der Behandlung ausschließlich auf den damaligen Vitaminmangel zurückzuführen seien. Er unterstrich, dass auch andere Faktoren nach der Behandlung eine Rolle gespielt hätten können, die die Beschwerden verstärkten. Ebenfalls bestätigte er, dass bei einer künstlichen Ernährung über sieben Tage die Patienten Vitamin B1 verabreicht bekommen müssen.

Insgesamt sind für diesen Prozess noch weitere vier Sitzungen vorgesehen. Somit werden am Mittwoch (09.01.13) weitere Zeugen gehört, die sich zu diesem Zwischenfall äußern können.

(Philippe Hammelmann/Tageblatt.lu)