Die heute 56 Jahre alte Frau soll zum jetzigen Zeitpunkt immer noch unter den Folgen der Behandlung leiden. Dem Gastroenterologen, der im CHL arbeitete, wird vorgeworfen, bei dieser Behandlung die künstliche Ernährung der Patientin nicht richtig gewährleistet zu haben.
So soll die erforderliche Menge an Vitamin B1 der Frau nicht verabreicht worden sein, wodurch bei ihr Lähmungen der Beine und eine Trübung der Sicht eingetreten seien.
Ein Muss für diese Behandlung
Der medizinische Gutachter betonte am Montag vor Gericht, dass das Verabreichen von Vitamin B1 ein Muss bei einer solchen Darmerkrankung sei. Er erklärte weiterhin, der Gesundheitszustand der Patientin habe sich während der drei Wochen der Behandlung durch den Vitaminmangel drastisch verschlechtert.
Über die weiteren Symptome bei der Frau nach der Überweisung in ein Krankenhaus in Brüssel konnte der Gutachter jedoch keine Aussagen machen. Die Unterlagen aus dem belgischen Krankenhaus seien angeblich nicht an den Experten weitergegeben worden.
Nun stellt sich die Frage, ob die Schäden auf den Vitamin-B1 -Mangel und somit auf einen Arztfehler zurückzuführen sind oder ob sie durch andere Medikamente entstanden sind.
Der Prozess wird am Dienstag (08.01.13) fortgesetzt.
(Philippe Hammelmann/Tageblatt.lu)
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