Am Dienstag wurde das Urteil im Brandstiftungsprozess «Scholesch-Eck» gefällt. Dem heute 63-jährigen Mann wurde vorgeworfen, er hätte an vier Orten Feuer gelegt.
Sein Rechtsanwalt plädierte auf den Artikel 71-1 des „Code Pénal“, da der Mann unter einer schweren Alkoholkrankheit leiden würde. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von 14 Jahren.
Am Dienstag kamen die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach, obwohl sie sich auf den Artikel 71-1 basierten. Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt.
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