Die Pressestelle der „Police grand-ducale“ bestätigte am Montag auf Anfrage den Vorfall. Sie bestätigte auch, dass eine Streife der Merscher Polizei vor Ort war, da es sich um einen gesetzeswidrigen Vorfall handelt.
Der „Pizza Hut“ Mersch verweigerte einer Frau mit einem Assistenzhund den Zutritt zum Lokal.
Das Gesetz vom 22. Juli 2008 regelt den Zugang für Assistenzhunde zu für die Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden im Großherzogtum. „Derjenige, der den Zutritt des Hundes verweigert hat, muss mit einer Geldstrafe rechnen“, bestätigt Polizeisprecher Vic Reuter auf Anfrage des Tageblatt. Artikel 7 des Gesetzes regelt die Höhe, es fallen 250 Euro an. „Pizza Hut“ seinerseits hat am Montag auf den Vorfall reagiert und sich entschuldigt. Die Zutrittsverweigerung stehe den Regeln und der Philosophie, die das Haus sich gegeben habe, entgegen. Assistenzhunde seien in allen Restaurants willkommen.
Restaurant bezieht Stellung
Man werde deshalb alle Maßnahmen ergreifen, damit ein solcher Vorgang sich nicht wiederhole, heißt es in der Presseerklärung weiter. Vor allem werde das Personal dafür sensibilisiert. Außerdem will „Pizza Hut“ die Sache offenbar mit einer Spende wiedergutmachen.
Die Direktion habe sich mit dem Verein „Rahna – Muppen ënnerstëtze Leit am Rollstull“ in Verbindung gesetzt, um zusammen einen Weg zu finden, das Anliegen des Vereins zu unterstützen.
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