Donnerstag1. Januar 2026

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Keine Grenzen mehr für Verkehrssünder

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Verkehrssünder sollen in Zukunft auch für Vergehen bestraft werden, die sie im Ausland begangen haben. Informationen über die Fahrzeugbesitzer dürfen an die ausländischen Behörden weitergegeben werden.

Der Ministerrat beschloss am Freitag, enger mit den anderen Polizeibehörden der EU zusammenzuarbeiten. Die Minister nahmen zu diesem Zweck eine EU-Richtlinie über eine gemeinsame Datenbank der EU-Länder an. Sie enthält Informationen über die Nummernschilder und die Fahrzeugbesitzer. Auf diese Daten sollen die Polizeibeamten aller EU-Mitgliedsstaaten zugreifen können. Auf diese Weise sollen auch Verkehrsdelikte, die im Ausland begangen wurden geahndet werden können, heißt es.

Die ausländische Polizei kann bei vielen Delikten auf die Datenbank zugreifen, zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes, das Überfahren einer roten Ampel, Trunkenheit am Steuer, Fahren unter Drogeneinfluss, das Nicht-Tragen eines Helmes bei Motorradfahrern, das Fahren auf einer verbotenen Straße, illegales Telefonieren …

Die Polizei informiert den Autofahrer anschließend per Brief, dass sie zu einem bestimmten Verkehrsdelikt Informationen herausgegeben hat. Der schuldige Verkehrsteilnehmer erhält des Weiteren Informationen über die strafrechtlichen Folgen seines Verhaltens und die Sanktionen. Die Entscheidung Informationen über einen Autofahrer aus einem anderen Land zu beantragen bleibt der nationalen Polizei vorbehalten.