Als Gründungsmitglied der Europäischen Union fällt Luxemburg unter den Paragrafen des freien Kapitalverkehrs in der EU. Und da gilt, dass jeder Bürger in der EU sein Geld dort anlegen darf, wo er will. Einzige Bedingung: Man muss die Erträge dieses Geldes versteuern. Tut man es nicht, macht man sich strafbar. Luxemburg beteiligt sich weiter an der EU-Steuervereinbarung. Nur: Statt an einem Informations-Austauschverfahren teilzunehmen, kassiert Luxemburg eine Abgeltungssteuer und überweist sie an das entsprechende Land. Deutschland hat hier eine Falle eingebaut. Nach deutschem Steuerrecht muss man die Erträge dennoch deklarieren.
" class="infobox_img" />Carlo Thill: «Der Kunde, der ein Konto eröffnen will, muss nachweisen, woher die Gelder kommen, die er anlegen will». (Foto:Tageblatt-Archiv)
Ein Konto zu eröffnen, oder einen Trust ist in Luxemburg gar nicht so einfach. «Der Kunde, der ein Konto eröffnen will, muss nachweisen, woher die Gelder kommen, die er anlegen will. Es reicht nicht, einfach von Geschenk, Gewinn oder Unternehmensertrag zu reden. Das muss er nachweisen», sagt der Vorstandsvorsitzende der BGL BNP Paribas, Carlo Thill. «Auch ein russischer Oligarch», so Thill, «wird dann nachweisen müssen, wie er zu seinem Vermögen gekommen ist. Ein Finanzparadies sieht anders aus als die luxemburgischen Gepflogenheiten, die auch nicht Zypern oder mit den Cayman Islands zu vergleichen sind. US-Bürger müssen bei der Eröffnung eines Kontos damit rechnen, dass ihr Heimatland verständigt wird. Bürgermeister und andere Politiker oder Inhaber öffentlicher Ämter werden noch schärfer kontrolliert, um den Korruptionsverdacht auszuräumen.
Journalisten einer niederländischen Zeitung haben in den vergangenen Tagen versucht, ein Schwarzgeldkonto in Luxemburg zu eröffnen. Es ist ihnen nicht gelungen. Sie gaben auf.
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