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«Es ist einfach passiert»

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Am Mittwoch wurde der Prozess gegen insgesamt sieben Angeklagte im Alter zwischen 20 und 25 Jahren fortgesetzt. Ihnen wird Vergewaltigung und unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.

In der Nacht vom 21. Auf den 22. Januar 2011 soll es auf einer Party in der rue Wilson im Bahnhofsviertel in Luxemburg zu der Vergewaltigung gekommen sein. Die drei Angeklagten David T. ,Jair G. und Roy H. haben laut Anklageschrift eine damals 19-Jährige mehrmals vergewaltigt. Die vier Mitbeschuldigten Delson G., Marcos D., Irene D. und Jennifer M. wird unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. Anlässlich der Party sollen die Jugendlichen große Mengen an starkem Alkohol zu sich genommen und mehrere Joints geraucht haben. Das Opfer sei zu dem Zeitpunkt der Vergewaltigung so betrunken gewesen sein, dass es sich in einem „Alkoholkoma“ befand. Die Beschuldigten sind nur teilweise geständig. Einzelne von ihnen sind bereits vorbestraft.

Am Mittwoch trat der psychiatrischer Gutachter vor den Präsidenten der Kriminalkammer des Bezirksgerichtes, Prosper Klein. Er gab an, dass er die drei Hauptbeschuldigten auf eine psychiatrische Analyse untersucht hat. „Der Angeklagte David T. hat bei mir angegeben, dass das Opfer im Laufe des Abends große Mengen an starkem Alkohol getrunken hatte. Nach einer knappen halben Stunde sei ihr schlecht geworden und sie wurde dann ohnmächtig auf der Toilette vorgefunden“, so der Experte. Der Angeklagte hat dem Gutachter zudem erklärt, dass er zusammen mit seinen Freunden die Frau, anschließend aufs Bett ins Schlafzimmer getragen hat. Nach einiger Zeit habe der Beschuldigte Roy H. die Frau ausgezogen und sie vergewaltigt. Der Angeklagte David T. habe zugeschaut und danach soll auch er die heute 22-Jährige versucht haben zu vergewaltigen. So weit sei es aber nicht gekommen. „Der Beschuldigte gab bei mir an, dass er dies nicht als versuchte Vergewaltigung sehen würde, sondern nur als Lustspiel“, so der Gutachter. Unter psychiatrischen Erkrankungen würde David T. nicht leiden. In Portugal ist er kein Unbekannter bei der Polizei. Er wurde dort bereits mehrmals wegen Diebstahls bestraft. Laut dem Experten hat David T. ein normales Verhältnis zu den Frauen und würde Vergewaltigungen nicht tolerieren.

Ähnliche Expertise

Was den Angeklagten Roy H. angeht, sprach der Gutachter von einer ähnlichen Expertise. Dieser würde unter keiner akuten psychiatrischen Krankheit leiden und wäre nicht impulsiv. Er habe immer wieder angegeben, dass er eine zweite Chance verdient habe. Ähnlich sieht die Analyse beim Angeklagten Jair G. aus. Der Gutachter schlussfolgerte, dass alle drei Hauptbeschuldigten straffähig seien.
Anschließend reichte der Rechtsanwalt des Opfers Nebenklage ein. Er forderte 30.000 Euro Schadensersatz von den drei Hauptbeschuldigten und 5.000 Euro Entschädigung von den restlichen Angeklagten.

Aufregung im Gerichtssaal

Es war dann Roy H. der vor die Richter trat. „Je suis dégoûté de ce que j’ai fait et je m’excuse“, das waren die ersten Worte des Angeklagten. Danach schilderte Roy H. was sich genau auf der Party abgespielt hat. „Tout le monde est passé sur elle et je ne l’ai pas fait par plaisir“, so der Angeklagte. Diese Aussage sorgte für Aufregung im Gerichtssaal. Roy H. sieht dies als Ausrede, weil er nicht der Einzige war, der die Tat begangen hat. „Es gibt keine plausible Erklärung, es ist einfach passiert“, erklärte Roy H. abschließend.

Danach gab der Angeklagte David T. an, dass er die Frau am Intimbereich angefasst hat. Sein Freund Roy H. habe die Frau ausgezogen und er sei nicht der Erste gewesen der sie berührt habe. „Ich habe die Frau zwar angefasst, mit der Vergewaltigung habe ich allerdings nichts zu tun“, so David T.
Der Beschuldigte Marcos D. erklärte den Richtern, dass er sich an dem Abend habe gehen lassen. „Ich war zwar an dem Abend anwesend, doch ich war nur für kurze Zeit in dem Schlafzimmer. Dort habe ich gesehen wie einer der Männer die ohnmächtige Frau angefasst hat“, so der Angeklagte.

Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt.