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«Ich wollte dem Opfer helfen»

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Am Donnerstag mussten sich drei Männer unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung vor der Kriminalkammer in Luxemburg verantworten. Am Freitag soll der Prozess abgeschlossen werden.

Am Donnerstag wurde vor der Kriminalkammer in Luxemburg der Prozess gegen sieben Angeklagte im Alter zwischen 20 und 25 Jahren fortgesetzt. Die Fakten gehen auf die Nacht vom 21. auf den 22. Januar 2011 zurück. Hier soll es auf einer Party in der rue Wilson im Bahnhofsviertel in Luxemburg zu der Vergewaltigung gekommen sein.

Der Kommentar

Ein öffentlicher Vergewaltigungsprozess?

Es gibt Zeiten im Jahr, in denen sich skrupellose Personen vor den Richtern verantworten müssen. Skrupellos nicht nur im Sinne von organisierter Kriminalität, sondern in diesem Fall von Gewalttätigkeiten gegen Frauen wie zum Beispiel mehrfache Vergewaltigung. Seit Anfang dieser Woche wird vor der Kriminalkammer wieder solch ein Prozess verhandelt. Drei Jugendliche sollen eine 19-Jährige gedankenlos und kaltblütig, scheinbar aus einer spaßigen Laune heraus vergewaltigt haben, als sie nicht bei Bewusstsein war.

Man kann nur schwer nachvollziehen, was Frauen in solch einer Situation durchmachen. Zumal bereits der Schritt, zur Polizei zu gehen, um Anzeige zu erstatten und vor fremden Menschen über die Tat zu sprechen, kein einfacher ist. Danach aber kommt das Schlimmste: Im Prozess trifft man nicht nur die Täter wieder. Man steht plötzlich auch fremden und neugierigen Menschen gegenüber, vor denen man seinen Leidensweg im Detail beschreiben muss. Schließlich sind die Gerichtsprozesse öffentlich. Nur die Richter dürfen entscheiden, ob die Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört werden. So weit, so gut. Jeder hat ein Recht auf einen fairen, neutralen und gerechten Prozess, doch ist es wirklich sinnvoll, Geschädigte und mutmaßliche oder vor allem geständige Täter gegenüberzustellen? Falls die Beschuldigten bereits ein Geständnis abgelegt haben, wäre es dann nicht sinnvoller, man würde für das Opfer die anonyme Zeugenaussage einführen? So würde man ihm eine weitere Begegnung mit seinem Peiniger ersparen. Denn hält diese Publikmachung einer Gewalttat nicht auch manche Opfer davon ab, den ersten, wichtigen Schritt zur Polizei zu tun?

Eine weitere Frage, die sich stellt: Ist es überhaupt sinnvoll, solche Prozesse in einer öffentlichen Sitzung zu verhandeln? Oder ruft man hiermit nicht gar eventuelle Nachahmer auf den Plan? Auch wenn die aktuelle Gesetzgebung vorschreibt, dass die Prozesse coram publico stattfinden müssen, könnte dies der Gesellschaft also sogar in manchen Fällen eher schaden. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit bedeutet, dass niemand zugelassen ist, weder Zuschauer noch Presse. Doch hier sollte man unterscheiden und berücksichtigen, dass wir als anerkannte Journalisten an einen Ethik-Kodex und an das Berufsgeheimnis gebunden sind – und somit nur einzelne Informationen an die Öffentlichkeit tragen.

(Philippe Hammelmamm)

David T., Jair G. und Roy H. haben laut Anklageschrift eine damals 19-Jährige mehrmals vergewaltigt. Die vier anderen Angeklagten Delson G., Marcos D., Irene D. und Jennifer M. werden beschuldigt, dem Opfer nicht geholfen zu haben. Das damals 19-jährige Opfer soll sich in einem „Alkoholkoma“ befunden haben. Auf der Party wurden angeblich mehrere Joints geraucht und starker Alkohol getrunken.

Blick ins Schlafzimmer

Delson G. sagte am Donnerstag vor den Richtern aus, dass er neugierig war, was in dem Schlafzimmer ablaufen würde, deshalb habe er ein Blick hineingeworfen. Er konnte feststellen, dass die anderen sich lustig über die Frau machten. „Ansonsten kann man mir nichts vorwerfen. Weder kannte ich das Opfer, noch habe ich mit ihm geredet“, so der Beschuldigte. Er gab des Weiteren an, er habe sich einige Zeit im Schlafzimmer aufgehalten und wollte hier die Mitbeschuldigte Irene D. küssen.

Irene D. erklärte vor den Richtern, sie habe die Party organisiert. Zusammen mit Roy H. habe sie ihre Wohnung verlassen um Alkohol zu kaufen. Bei der Rückkehr habe das Opfer bewusstlos in der Toilette gelegen. „Ich wollte ihr helfen und zusammen mit Jennifer M. haben wird die Frau in mein Schlafzimmer getragen. Die anderen Partyteilnehmer machten sich lustig über die Frau. Ich bemerkte zu dem Zeitpunkt nicht, was die Männer vorhatten“, so Irene D.

Sexuell angegriffen

Man habe Irene D. gesagt sie würde nach einiger Zeit wieder das Bewusstsein zurückerlangen, deshalb habe sie die Frau im Zimmer liegen lassen. Kurz danach habe sie sich trotzdem Gedanken gemacht und musste feststellen, dass die Männer das Schlafzimmer abgeschlossen hatten. „Als sie die Tür öffneten zerrte Delson D. mich ins Zimmer und er versuchte mich sexuell anzugreifen. Auch stellte ich fest, dass Roy H. und David T. dabei waren sich am Opfer zu vergreifen“, erklärte die Angeklagte.

Jennifer M. erklärte, es sei nicht das erste Mal gewesen, dass das Opfer sich bis zur Ohnmacht betrunken habe. „Ich wollte dies verhindern, doch als ich die Frau bewusstlos auf der Toilette vorgefunden habe, wurde ich wütend. Trotzdem wollte ich ihr helfen und wir haben sie ins Schlafzimmer getragen“, schilderte die Angeklagte. Von der Vergewaltigung habe Jennifer M. nicht viel mitbekommen doch sie habe es geahnt, als sie das Opfer nackt auf dem Bett liegend sah.

«Einzelne Stellen angefasst»

Der Angeklagte Jair G. gab vor den Richtern an, sie hätten sich amüsieren wollen. „Ich habe die Frau nur an einzelnen Stellen angefasst und nicht vergewaltigt“, so der Beschuldigte.
Der Verteidiger vom Hauptbeschuldigten Roy H. unterstrich, dass sein Mandant ein Geständnis abgelegt habe. Deshalb forderte Me Roby Schons mildernde Umstände für seinen Klienten.

Am Freitag soll der Prozess abgeschlossen werden.

(Philippe Hammelmann/Tageblatt.lu)