Nach einer EU-Neuregelung müssen Gastronomiebetriebe ab dem 1. Januar 2014 nicht nachfüllbare und versiegelte Flaschen anbieten, wie ein Sprecher der EU-Kommission in Brüssel bestätigte. Das Kännchen-Verbot soll dem Verbraucherschutz dienen: Damit werde sichergestellt, dass Restaurantbesucher kein minderwertiges Öl angedreht bekommen, sagte der Kommissionssprecher auch unter Verweise auf Hygiene-Probleme. Für ebenfalls auf Gasthaustischen zu findende Essigkaraffen, Tabascoflaschen oder Salzstreuer gibt es jedoch keine Regelung.
Die Neuregelung ist Teil eines Aktionsplans der EU, um das Image von europäischem Olivenöl bei Verbrauchern zu fördern – die Europäische Union ist größter Hersteller, Konsument und Exporteur von Olivenöl der Welt. Demnach müssen auf Flaschen generell Herkunft und Art des Produkts künftig besser und lesbarer ausgezeichnet werden.
Die Bestimmungen passierten in dieser Woche ein Expertengremium der EU-Mitgliedstaaten, von denen sich eine Mehrheit dafür aussprach. Die Kommission bekam somit grünes Licht, ihre Pläne umzusetzen. Die EU hat sich als Ziel gesetzt, die Menge der verwertbaren Lebensmittelabfälle bis 2020 um die Hälfte zu reduzieren.
Zu Demaart
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