Hätten wir einen normalen Sommer, wäre die Fahrradsaison schon längst eröffnet und man würde unter den vielen Fahrrädern mehr und mehr sogenannte Pedelecs sehen, also Räder mit unterstützendem Elektromotor. Wie viele davon mit der obligatorischen Vignette ausgestattet sind, ist nicht erfasst. Dass eine solche aber gebraucht wird, darauf machte jetzt die «Sécurité routière» aufmerksam.
Pedelecs sind Räder, bei denen der Fahrer beim Pedalieren durch einen Elektromotor unterstützt wird. Doch ist das nicht der einzige Unterschied zwischen beiden Fahrradmodellen. Räder mit unterstützendem Elektromotor müssen, im Gegensatz zu normalen Rädern, bei der Nationalen Kontrollstation eingetragen werden, erinnert die «Sécurité routière».
Vignette 5 Jahre gültig
Um die nötige Vignette zu erhalten, müssen Pedelec-Besitzer ihr Elektrofahrrad bei der SNCT registrieren lassen. Hierzu muss man bei einer der drei Kontrollstationen vorstellig werden. Das Fahrrad muss man nicht dabei haben, dafür aber eine Rechnung, um das Fahrzeug zu identifizieren, und eine technische Beschreibung (z.B. die Betriebsanleitung). Als Kosten fallen 22 Euro an. Die damit erhaltene Vignette hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Jean Lamesch von der SNCT erläutert die Notwendigkeit dieses Schrittes. Zweck der Übung sei, die Pedelecs, deren Elektrounterstützung bei einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern gedrosselt ist, von jenen zu unterscheiden, die leistungsstärker sind und den Radler auch bei Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h beim Pedalieren unterstützen.
Bußgeld von 74 Euro
Diese oft mit dem Zusatz «S» benannten Pedelec fallen in der Luxemburger Gesetzgebung unter die «Cycles à moteur auxiliaire», benötigen u.a. eine Anmeldung (gegenüber einer Registrierung), eine Versicherung, den Führerschein und ein Nummernschild. Dies sei, so Lamesch, nicht nur in Luxemburg der Fall. Bis auf zwei, drei Länder werde dies europaweit derart gehandhabt.
Mit der Registrierung erhalte man die Sicherheit, dass das eigene Pedelec der richtigen Kategorie angehört. In Luxemburg, so schätzt die SNCT, sind etwa 400 bis 500 Pedelec unterwegs und auch registriert. Ein Schwung bei den Anmeldungen sei eingetreten, seit eine große Luxemburger Supermarktkette ihren Kunden anbietet, die Registrierung für sie zu übernehmen, womit der oft lästige Gang zur SNCT wegfällt.
Wer aber denkt, er könne sich die Registrierung sparen, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld von 74 Euro rechnen. Die Polizei, so war gestern zu erfahren, ahnde zwar nicht jede Nichtregistrierung, sondern spreche oft erst eine Warnung aus. Eine Garantie, straflos davonzukommen, ist dies aber nicht. Es bleibt einfach im Ermessen des Beamten, die 74 Euro einzufordern oder nicht.
Zu Demaart
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