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Opfer besser schützen

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LUXEMBURG - Der Schutz der Opfer häuslicher Gewalt wird verbessert. Unter anderem die Dauer des Hausverweises der Täter wurde von 10 auf 14 Tagen verlängert.

Die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt häufen sich. Die Zahl der Einsätze ist 2012 um fast 19 Prozent auf 801 gestiegen. Jeden Tag muss die Polizei zweimal wegen häuslicher Gewalt ausrücken. Ebenfalls zugenommen hat im letzten Jahr die Zahl der Personen, die von der Staatsanwaltschaft aus ihrem Zuhause verwiesen werden. Ihre Zahl stieg um gut acht Prozent auf 357. Nach wie vor sind meistens Frauen die Opfer dieser Form von Gewalt. Die große Mehrheit der Verweise betraf Männer (326). Nur 29 Frauen mussten die Wohnung verlassen.

Angesichts dieser beunruhigenden Entwicklung hat die Regierung entschieden, den Kampf gegen diese Form der Gewalt zu verstärken. Der am Mittwoch von allen Fraktionen als notwendig eingestufte und angenommene Gesetzentwurf soll den Schutz der Opfer verbessern und helfen Gewaltausbrüche zu verhindern.

Hausverweise und Bannmeilen

Ein wichtiges Instrument der Gewaltprävention ist der Hausverweis der Täter. Bis jetzt konnte er bis zu zehn Tagen des Hauses verwiesen werden. Diese Frist wird jetzt auf 14 Tage erhöht. Er darf nicht das Haus betreten oder Kontakt mit dem Opfer nehmen. Auch wird eine Bannmeile eingeführt, das heißt der Täter darf seinem Opfer nicht zu nahe kommen.

Das Gesetz sieht auch vereinfachte Prozeduren für die Opfer häuslicher Gewalt vor. Sie sollen der Frau oder dem Mann erlauben, die notwendigen Schritte zu unternehmen, welche die Rückkehr des Schlägers in die gemeinsame Wohnung verhindert. Begrüßt wurde, dass in diesem Zusammenhang den Kindern ein besonderes Augenmerk gewidmet wird. Sie sollen besonderen Schutz genießen. Auch im nahen Ausland sollen die Gewalt-Opfer geschützt werden, zum Beispiel wenn ein Kind das Schengen-Lyzeum in Perl (D) besucht.

Auch Tätern soll geholfen werden

Die Täter werden durch das Gesetz gezwungen, sich innerhalb einer Frist von sieben Tagen bei einer Betreuungsstruktur für Gewalttäter zu melden. Im Fall, wo sie gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, drohen saftige Geldstrafen oder sogar Gefängnis. Die Täter haben aber auch die Möglichkeit, Einspruch gegen den Hausverweis einzulegen. Alle Redner begrüßten am Mittwoch , dass neben dem Opferschutz auch die Rechte der Täter eine wichtige Rolle spielen. Die gewalttätigen Personen müssten sich ihrer Verantwortung bewusst werden, so Familienministerin Françoise Hetto-Gaasch, die aber auch bedauert, dass die öffentliche Diskussion oft unsachgemäß geführt wurde.

Einige Fragen blieben aber noch offen, bedauerte Françoise Hetto-Gaasch. Welche Möglichkeiten gibt es bei mehreren erfolglosen Hausverweisen? Wäre dann nicht eine obligatorische Therapie angebracht? Die Ministerin versprach am Mittwoch weitere Verbesserungen, was unter anderem die Betreuung der Kunder anbelangt. Auch die ausländische Bevölkerung soll besser über das neue Gesetz informiert werden.