Eine Kommission wird über die Vergabe entscheiden. Betroffen von dem Gesetz sind bildende Künstler, Autoren, Musiker, Schauspieler und sonstige schaffende Künstler. Das Gesetzesvorhaben sieht darüber hinaus Maßnahmen zur Professionalisierung der Künstler vor.
Änderung bei den „chèques-services“
Gestern wurde auch Änderungen im Jugendgesetz vom 4. Juli 2008 zugestimmt. Die größte Änderung betrifft die „chèques-services“, die in Zukunft nicht mehr an die Familien, sondern direkt an die „Structures d’accueil“ gehen. Der Wert der „chèques-services“ bleibt unverändert. Voraussetzung für die Zuteilung der „chèques-services“ ist, dass das Kind eine Luxemburger „Structure d’accueil“ besucht. Das Gesetz wird auch die Voraussetzungen präzisieren, die eine solche Einrichtung für Kinder erfüllen muss.
Zu Demaart
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