Die Regelungen zur Annahme der luxemburgischen Staatsbürgerschaft sollen künftig vereinfacht werden. Am Mittwoch stellte die Menschenrechtskommission ihre Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf vor. Dabei hob die „Commission consultative des droits de l’homme“ (CCDH) eine Reihe von positiven Elementen hervor. Dennoch bleibt in einigen Punkten Nachholbedarf.
Im Vergleich zur aktuellen Situation bringe das Gesetzesprojekt mehrere Verbesserungen. Die Menschenrechtskommission begrüßt vor allem die Herabsetzung der Aufenthaltsdauer von sieben auf fünf Jahre. Menschen, die bereits eine Bindung zum Land haben, müssen in Zukunft nur noch drei Jahre im Großherzogtum gelebt haben, um Luxemburger zu werden.
PACS und Ehe gleichstellen
Hier kritisiert die CCDH allerdings, dass Personen, die mit einem Luxemburger verheiratet sind, in diese Kategorie fallen, jedoch nicht die, welche einen PACS abgeschlossen haben. Alle Formen von fester Partnerschaft sollten gleichgestellt werden, so die Kommission.
Was das Problem der Staatenlosen angeht, ruft die CCDH die Regierung dazu auf, noch einen Schritt weiterzugehen und sich nicht nur an die bestehende UNO-Konvention anzulehnen, sondern diese zu ratifizieren.
Ein Kernelement, um die Staatsbürgerschaft zur erhalten, ist der Sprachtest im Luxemburgischen. Dieser wird im neuen Gesetzesentwurf beibehalten, doch es wird eine Kompensationsmöglichkeit eingeführt. Auch hier sieht die Menschenrechtskommission zwar eine Verbesserung, doch die Regelung bleibt verbesserungsfähig. Bislang sollen nur Menschen mit einer schweren Behinderung von der Prüfung freigestellt werden. Die CCDH kritisiert, dass es keine Definition für eine solche „schwere Behinderung“ gibt. Zudem würde der Test auch für Analphabeten ein schwerwiegendes Hindernis darstellen, und das sollte berücksichtigt werden.
Kein Test für Über-65-Jährige
Die konsultative Menschenrechtskommission schlägt ebenfalls vor, Personen über 65 Jahre vom Test zu entbinden. Weiter fordert das Gremium, den Schwierigkeitsgrad der Prüfung an das Niveau des Schulabschlusses der betroffenen Person anzupassen. Das Niveau des Tests sei recht hoch und für manche Menschen sei es zu schwierig.
„Es liegt ein viel zu großes Gewicht auf dem Sprachtest, wodurch andere Formen der Integration wie die Teilnahme am öffentlichen Leben in den Hintergrund gerückt werden“, schlussfolgerte am Mittwoch Maddy Mulheims von der CCDH.
Zu Demaart
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