Samstag3. Januar 2026

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«Kinderschutz in der Verfassung verankern»

«Kinderschutz in der Verfassung verankern»
(dpa)

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Mit Blick auf die vorgezogenen Wahlen am 20. Oktober hat das „Ombuds-Comité fir d‘Rechter vum Kand“ (ORK) seine Empfehlungen für die politischen Parteien veröffentlicht.

Für das Ombuds-Komitee bleiben die Reform der ORK-Gesetzgebung sowie die sogenannte «Maison des droits de l’Homme» weiterhin eine Priorität. Über das Projekt einer gemeinsamen Unterkunft für das ORK, die Menschenrechtskommission sowie für die «Médiateure» wird schon seit langem diskutiert, doch bislang konnten noch keine adäquaten Räumlichkeiten gefunden werden.

Zudem erinnert das Komitee, an eine Reihe von Vorschlägen, die bereits im Jahresbericht 2012 des ORK aufgelistet waren. So soll der Kinderschutz künftig in der Verfassung verankert werden und in punkto künstliche Befruchtung soll das juristische Vakuum so schnell wie möglich behoben werden. Diese beiden Punkte befinden sich derzeit in der Verwirklichungs-Phase. Doch auch bei der anonymen Geburt sieht das Gremium Nachholbedarf. Die Gesetzgebung müsse das Recht der Kinder, ihre Herkunft zu kennen, wiederherstellen.

Scheidung und Sorgerecht

Eine Situation bei der die Rechte der Kinder eine wichtige Rolle spielen ist auch die Scheidung. Das ORK sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Das gemeinsame Sorgerecht sollte dabei als Prinzip in der Gesetzgebung festgeschrieben werden und dies unabhängig von der Lebenssituation der Eltern. Für verheiratete, getrennte, gepacste oder unverheiratete Paare sollen also gleiche Regeln gelten. Auch die Rechte der Eltern, deren Kinden in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie platziert wurden, müssten besser geschützt werden. Die Übertragung des Sorgerechts dürfe nur unter außergewöhnlichen Umständen und im höheren Interesse des Kindes erfolgen.

Auch in punkto Bildungspolitik formuliert das ORK mehrere Empfehlungen. Das Komitee fordert u.a. den Schulverweis durch Sanktionen mit einem pädagogischen Interesse zu ersetzen.

Schulpolitische Forderungen

Zudem sollen die Lehrer künftig während ihrer Ausbildung eine Ausbildung über die spezifischen Bedürfnisse von Kindern mit Dyslexie, Hyperaktivität, Dysphasie oder Asperger-Syndrom erhalten. Das ORK wünscht sich ebenfalls, dass die Weiterbildung in diesem Bereich obligatorisch wird. Das Gremium fordert die Politik außerdem mit Nachdruck dazu auf, dem «Institut pour enfants autistiques et psychotiques» sowie dem «Service de consultation et d‘aide psychomotrice» (SCAP) das benötigte Personal zur Verfügung zu stellen.

Das «Ombuds-Comité fir d‘Rechter vum Kand» ist eine neutrale Kontaktstelle, deren Mission es ist, die internationale Kinderrechtskonvention, die 1989 bei der UNO unterschrieben, und im Jahr 1993 in Luxemburg ratifiziert wurde, umzusetzen.