Grenzgänger-Kinder erhielten dadurch ebenfalls das Anrecht auf eine Studienbeihilfe in Luxemburg, aber unter gewissen Bedingungen. So ist diese Hilfe z.B. nicht kumulierbar mit anderen finanziellen Hilfen, die der Student in seinem Heimatland erhält. Außerdem muss ein Elternteil wenigstens fünf Jahre ununterbrochen in Luxemburg gearbeitet haben.
Am Dienstag stellte der OGBL Hochschulministerin Martine Hansen seine Positionen bezüglich der Beihilfen vor. Sie sollen helfen, die neuen Härtefälle auszumerzen. Der Generalsekretär des OGBL, André Roeltgen, erklärte dem Tageblatt gegenüber, seiner Gewerkschaft komme es vor allem darauf an, dass die neuen Studienbeihilfen auf keinen Fall niedriger ausfallen dürften, als sie es vor 2010 waren. Die Ministerin sei ihrerseits für eine Basishilfe, die durch diverse Beträge ergänzt werden könne, wie z.B. Mietzuschüsse.
Der OGBL wäre für einen Grundbetrag, pocht aber auf soziale Kriterien. Wenn die Regierung mehr junge Leute zum Studieren motivieren wolle, dann müsse vor allem sozial schwachen Studenten geholfen werden.
Die Gewerkschaft schlägt vor, in den neuen Betrag alle Beihilfen (wie z.B. Kindergeld nach 18 Jahren) zu integrieren, die 2010 abgeschafft wurden. Um die Studienbeihilfe für die Zukunft abzusichern, müsse sie auch indexiert werden
Bedingungen lockern
Des Weiteren fordert der OGBL, die Bedingung von mindestens fünf Arbeitsjahren in Luxemburg zu lockern. Was die laufenden Verfahren angeht, so macht der OGBL einen dringenden Appell an die Regierung, es nicht weiter auf Gerichtsaffären ankommen zu lassen und im Sinne der Studenten zu entscheiden.
Die Regierung müsse ihre Fehler in diesem Fall einsehen und dafür einstehen. Falls sie das nicht tue, werde der OGBL mit einer Sammelklage gegen den Luxemburger Staat vor Gericht ziehen.
Laut Roeltgen will die Ministerin die Sache nun mit dem Regierungsrat besprechen.
Zu Demaart
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