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Schlampige Sicherheit in Schrassig

Schlampige Sicherheit in Schrassig
(Tageblatt-Archiv)

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Am 17. September wurde aus dem Gefängnis in Schrassig ein falscher Häftling entlassen. Eigentlich ist sowas ungmöglich, heißt es jetzt aus Sicherheitskreisen. Wurde gelogen?

Ein Häftling wird am 17. September über Lautsprecher ausgerufen. Er soll unter Auflagen das Gefängnis verlassen dürfen. Der eigentliche Mann meldet sich nicht, dafür ein bestrafter Mithäftling. Der Mann passiert alle Sicherheitsbarrieren und flüchtet, bis heute. Aus Sicherheitskreisen im Gefängnis Schrassig hagelt es jetzt Kritik an der Informationspolitik un dem Umgang mit dem Fall.

Nach Informationen des Tageblatt werden Häftlinge eigentlich nie über Lautsprecher aufgerufen, wenn sie das Gefängnis verlassen dürfen. Laut internen Regeln wird ein Gefängnisaufseher vor der Freilassung eines Häftlings in dessen Zelle vorstellig. Anschließend muss sich der Häftling zwei strengen Sicherheitskontrollen unterziehen. Bei der ersten erhält er seinen Personalausweis, die Entlassungpapiere sowie seine Habseligkeiten (Geld, Klamotten, Handy).

Zwei Kontrollen

Danach geht es durch eine zweite Sicherheitskontrolle, wie man sie von Flughäfen kennt. Diese befindet sich in einer Vorhalle der Gefängniseinrichtung. Dort werden erneut die Personalien überprüft, bevor einer der Wachmänner dem Häftling das Tor zur Freiheit öffnet. Wie der falsche Häftling gleich zweimal unbemerkt durch diese Kontrollen gelangen konnte, bleibt ein Rätsel.

Sicherheitskreise aus Schrassig kritisieren zudem die Informationspolitik der Justiz in den Fall. Es wird sich die Frage gestellt, wieso die Öffentlichkeit von offizieller Seite mit falschen Darstellungen «abgespeist» wurde. Von der Justiz hieß es vergangene Woche: «Der Mann wurde zu seiner Freilassung über Lautsprecher aufgerufen. Allerdings hat das der Insasse, der eigentlich freigelassen werden sollte, wohl nicht richtig mitbekommen. Dafür präsentierte sich aber nach einer Weile eben jener Mann mit einem ähnlichen Namen.»