Es geht um die Verteilung von Verwaltungsratsposten an hohe Staatsbeamte. Wenn die Regierung die besten Köpfe für die wichtigsten Posten in den Ministerien haben will, dann muss sie diese auch dementsprechend bezahlen können. Der Staat steht dabei in Konkurrenz mit der Privatwirtschaft, wo eben für die Top-Positionen um ein Vielfaches bessere Gehälter gezahlt werden. Die Regierung müsste endlich hier für Klarheit sorgen. Besonders da die Problematik seit Jahren immer wieder auftaucht.
Diese Klarheit kann eigentlich nur bedeuten, dass die höchsten Posten beim Staat auch dementsprechend direkt entlohnt werden und eben nicht indirekt über den Umweg der Verteilung von Posten in Verwaltungsräten.
Natürlich lässt sich darüber diskutieren, ob diese Praxis etwa bei parastaatlichen Unternehmen nicht doch verfolgt werden kann.
Sensible Domaine
Der von Protinvest aufgeworfene Fall zeigt jedoch, wie schnell diese Praxis zu Schaden führen kann, wenn an dieselbe Person Posten verteilt werden, die eigentlich diametral entgegengesetzt sein müssten.
Gerade Luxemburg kann sich in so einer sensiblen Domäne wie der Finanzaufsicht den Verdacht eines Interessenkonflikts nicht leisten. Unabhängig von dem Staatsbeamten, um den es hier geht, seiner Kompetenz und seiner Integrität. Sogar unabhängig davon, ob tatsächlich Interessen vermischt worden sind.
Letztlich grenzt es an Fahrlässigkeit, dass es überhaupt zu dieser Situation gekommen ist. Wie kann es sein, dass der Posten des Präsidenten der CSSF, des Verwaltungsratsmitglieds bei der BIL und bei der Börse an ein und dieselbe Person vergeben wurde? Luc Frieden, der die Person für diese Posten vorgeschlagen hat, und Jean-Claude Juncker, der diese Situation gegenüber EU-Kommissar Barnier verteidigt – beides übrigens Juristen –, wissen doch, dass ein Verwaltungsratsmitglied einer „société anonyme“ legal in erster Linie diesem Unternehmen verpflichtet ist und eben nicht dem Staat. Schaden trägt letztlich die Bank. Schaden tragen aber auch der Staat und die CSSF, deren beider Neutralität dadurch angezweifelt werden muss.
Reputation des Finanzplatzes
Das Resultat ist eine schizophrene Personalpolitik. Es kann nicht sein, dass morgens dieselbe Person die Belange einer Bank vertritt, die sie dann am Nachmittag mit einer anderen Kappe kontrollieren soll bzw. sanktionieren könnte.
Doch über den heimischen Kontext hinaus reicht schon der Anschein, dass ein solcher Interessenkonflikt besteht – wie unlängst bereits der internationale Währungsfonds befand –, damit auch draußen in der Welt Schaden für Luxemburg entsteht.
Spätestens seit dem Financial-Times-Artikel vom vergangenen Samstag („Luxembourg faces fresh criticism over good governance“) ist weltweit durch diesen Fall auch die Reputation des Finanzplatzes tangiert.
Dieser Umstand wird so lange bestehen bleiben, wie die Vermischung der Posten zwischen Aufsichtsbehörde, der BIL und der „Bourse“ nicht bereinigt worden ist.
Zu Demaart
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