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Die Ex-Freundin mit einem Messer verletzt?

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LUXEMBURG - Gestern wurde vor der Kriminalkammer in Luxemburg, der Prozess gegen einen 47-jährigen Mann abgeschlossen. Ihm wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Der Mann riskiert eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren.

Am Abend des 8.März 2012 soll die Tat sich in der Wohnung des Opfers, in Düdelingen, abgespielt haben. Zwischen 1.00 und 10.00 Uhr soll der Beschuldigte Morddrohungen gegen seine Ex-Partnerin ausgesprochen haben und sie mit einem Messer lebensbedrohlich verletzt haben.

Laut Anklageschrift habe der Mann oft durch seine Kokainabhängigkeit unter Halluzinationen gelitten. Angeblich habe der Angeklagte am Tatabend geglaubt seien Partnerin hätte Geschlechtsverkehr mit anderen Männern gehabt. In der Wohnung soll sich aber nur der Angeklagte und seine Partnerin befunden haben. Der 47- Jährige drohte seiner Partnerin, wenn sich nicht die Wahrheit sagt, würde er sie umbringen. Danach habe er zum Messer gegriffen und auf sie eingestochen. Die Frau wurde lebensbedrohlich im Hals-, Kopf- und Brustbereich verletzt. Zudem wurden zahlreiche Verletzungen an den Händen des Opfers festgestellt. Der Mann ist geständig, was die Tat mit dem Messer angeht, jedoch sagte er, er habe sie weder umbringen wollen, noch ihr Morddrohungen gemacht.

Nie negativ aufgefallen?

Das Opfer erklärte gestern vor den Richtern, dass sich an dem Abend niemand anders als der Angeklagte und sie in der Wohnung befanden. „Ich hatte mit niemandem ein Verhältnis“, so die Frau. Zudem habe der Angeklagte sie mehrere Male gezwungen, Kokain zu konsumieren. „Ich kann nicht bestätigen, ob mein Ex-Freund am Tatabend unter Kokaineinfluss stand oder nicht. Er trank an dem Abend aber jede Menge Wodka. Er wollte mich zwingen, die Flasche anzusetzen. Ich verneinte und daraufhin hat er auf mich eingeschlagen“, so die Frau. Anschließend habe er sie mit dem Messer verletzt.

Der Mann hat laut Aussage der Frau, öfters zur Flasche gegriffen und immer wieder Kokain zu sich genommen. Ein Bekannter des Angeklagten sagte aus, der Beschuldigte sei in seiner Präsenz weder negativ noch aggressiv aufgefallen. „Ich kenne ihn bereits seit 15 Jahren und immer hat er sich sehr hilfsbereit und nett mir gegenüber verhalten“, so der Zeuge. Von seiner Kokainabhängigkeit, und seinem exzessivem Alkoholkonsum hat der Zeuge nichts gewusst und auch niemals etwas davon bemerkt. Ein weiterer Zeuge entlastete den Angeklagten ebenfalls.

Verteidigung bezweifelt Aussage

Es war Me Laurent Limpach, der Nebenklage für das Opfer einreichte. Er unterstrich in seinem Plädoyer, dass die Frau heute noch ein Jahr nach der Tat, unter Angstzuständen leiden würde. Zudem seien noch zahlreiche Narben von den Verletzungen sichtbar.
Die Verteidigerin des Beschuldigten bezweifelt indes die Aussage des Opfers. Die Rechtsanwältin bat das Gericht, nur die Körperverletzung und nicht den versuchten Totschlag zurück zu behalten.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Gilles Herrmann seinerseits forderte die Richter auf, die Aussage der Frau in Betracht zu ziehen. Er argumentierte, dass der Angeklagte oft unter Halluzinationen litt. Beantragt wurden vier Jahre Haft, die zu einer Bewährung mit Auflagen ausgesetzt werden können.

Das Urteil gegen den 47-jährigen Beschuldigten wird am 25. Oktober gesprochen.