Über tausend Haushalte hatten Klage gegen den Staat Luxemburg geführt, weil das Gesetz vom 26. Juli 2010 es den Kindern von Grenzgängern, die in Luxemburg arbeiten, untersagt, Studienbeihilfen zu beziehen. Nur wer in Luxemburg lebt, habe ein Anrecht auf die Studienbeihilfen Luxemburgs, argumentierte damals die Regierung. Nach einem Justizkrieg von fast drei Jahren hat das Verwaltungsgericht nun ihr Urteil gefällt. Die Richter gaben am Montag der Klage der Studenten statt. In ihrem Urteil folgten die Luxemburger Richter dem Urteil des EU-Gerichtshofs.
" class="infobox_img" />Die Kinder von Grenzgängern, die seit mehr als fünf Jahren in Luxemburg arbeiten, bekommen eine luxemburgische Studienbeihilfe ausgezahlt. (AP)
Im Juni hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das Luxemburger Gesetz zu den Studienbeihilfen zu restriktiv sei. Luxemburg sollte auch den Kindern von Grenzgängern Studienbeihilfen zahlen. Die Luxemburger Regierung änderte das Gesetz daraufhin kurzfristig ab. Die Residenzklausel wurde aus dem Gesetzprojekt gestrichen. Grenzgänger, die eine Unterstützung für ihre studierenden Kinder beantragen, müssen aber mindestens fünf Jahre in Luxemburg gearbeitet haben. Die Luxemburger Hilfe kann nicht mit einer im Heimatland bezogenen Unterstützung kumuliert werden. Die Übergangsregelungen sollten der Regierung ein Jahr Zeit geben, um eine definitive Lösung zu finden.
Fünf-Jahre-Klausel
Das europäische Urteil wurde nun vom Luxemburger Verwaltungsgericht bestätigt. Dies bedeutet, dass alle Studenten, deren Eltern seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg arbeiten und die eine Klage gegen den Nicht-Erhalt der Finanzhilfe für ihre Kinder eingereicht haben, die Studienbeihilfe ausgezahlt bekommen müssen. Unklar ist, ob das Urteil rückwirkend gilt, das heißt, die Studienbörsen ab dem 1. Semester 2010, als der erste Antrag der Kläger abgelehnt worden war, ausbezahlt werden müssen.
Eltern von Studenten, die seit weniger als fünf Jahren im Großherzogtum angestellt sind, hatten ebenfalls Klage bei Gericht eingereicht. Sie müssen sich allerdings noch ein wenig gedulden. Ein Fall wird exemplarisch bei einer Anhörung am 18. November zur Sprache kommen. Das Urteil soll dann etwa zwei Wochen später fallen, heißt es. In diesem Fall hatten die Eltern zum Zeitpunkt der Antragstellung erst drei Jahre in Luxemburg gearbeitet.
Unklar bleibt bisher, ob auch die Kinder von Eltern oder Elternteile, die in Rente oder derzeit ohne Arbeit sind, in den Genuss der Studienbeihilfen kommen. Auch diese Frage bleibe noch zu klären, so Me Guy Thomas gegenüber Tageblatt.lu.
Insgesamt 1200 Haushalte hatten Rekurs gegen das Gesetz über Studienbeihilfen eingelegt. Allein der OGBL hatte die Klage von 250 Betroffenen unterstützt.
Für das akademische Jahr 2012/13 wurden vom Staat mehr Studienbeihilfen als 2011-2012 vergeben. 15.587 Studenten erhielten ein Stipendium. 2011-2012 waren es 14.382. Letztes Schuljahr wurden für Studienbeihilfen insgesamt 98,7 Millionen Euro ausgegeben. 65,7 Prozent der Studenten, die in den Genuss eines Stipendiums kamen, waren Luxemburger.
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