Die Fahrerin des Pkws wurde nur leicht verletzt und musste sich am Donnerstag vor dem Zuchtpolizeigericht in Diekirch verantworten. Aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung ließ sich die Fahrerin von ihrem Anwalt vertreten. Der Anwalt gab an, dass seine Mandantin nicht Täter, sondern Opfer sei, die bei dem Zusammenprall eine gute Freundin verloren habe. Am Tag des Unfalls habe jemand die Schilder an der Kreuzung verdreht, so der Anwalt der Beschuldigten.
Wer für diese Aktion verantwortlich war, konnte bis heute nicht geklärt werden. Der Anwalt bat aufgrund dieser unglücklichen Umstände, Rücksicht auf seine Mandantin zu nehmen und mildernde Umstände gelten zu lassen.
Fahrlässige Tötung
Die Staatsanwaltschaft berief sich jedoch auf die Aussagen der Frau bei der Polizei, aus denen klar hervorgehe, dass sie trotz des umgedrehten Stoppschilds an der vorgesehenen Markierung angehalten habe, um sich zu vergewissern, ob die Fahrbahn frei sei. Aus diesen Gründen forderte die Anklage eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, die eine Haftstrafe auf Bewährung, zwei Jahre Fahrverbot sowie eine Geldstrafe zur Folge hätte. Das Urteil wird am 21. November gesprochen.
Zu Demaart
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