Wie bereits bei der vorzeitigen Auflösung des Parlaments im Juli, bewegt man sich auch mit der konstituierenden Sitzung des Parlaments in einer konstitutionellen Grauzone. Parlamentsauflösungen und vorgezogene Neuwahlen waren in den Gedankengängen der Väter unserer Verfassung 1868 nicht vorgesehen.
Wie und innerhalb welcher Zeitspanne die konstituierende Sitzung des neugewählten Parlaments stattfinden muss, ist in dem Text nicht geregelt, erklärt Noch-Präsident Laurent Mosar im Tageblatt-Gespräch. Zusammen mit den Fraktionspräsidenten des «Bureau» ist er derzeit geschäftsführend im Amt. Wann und ob er seinen Präsidentenstuhl räumen muss, weiß auch Mosar nicht.
Das wird davon abhängen, ob es DP, LSAP und Grünen gelingt, ihre Dreierkoalition zu formieren, oder ob es am Ende doch noch zu einer CSV/DP-Koalition kommt. Anders als in den meisten Ländern sieht die Verfassung in Luxemburg keine bestimmte Frist vor, innerhalb der das neugewählte Parlament zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen muss.
Keine geregelten Fristen
Dass dies in der Vergangenheit innerhalb eines Monats nach den Wahlen geschah, war eine politische Gepflogenheit ohne legislative Grundlage, bemerkt Mosar. Was rein nationalpolitisch auch stimmt. Die Konstituierung im August oder Anfang September hatte aber in «normalen» Zeiten einen konkreten europapolitischen Hintergrund. Die Resultate der zeitgleich stattfindenden Europaparlamentswahlen mussten vom Parlament validiert werden, damit die sechs luxemburgischen Abgeordneten an der «Constituante» Ende September in Straßburg teilnehmen konnten.
Unter diesem Zugzwang steht man diesmal nicht. Dass es, wie Anfang der Woche in Berlin, zu einer konstituierenden Sitzung des Parlaments kommt, noch bevor eine neue Regierungskoalition steht, gilt derzeit als eher unwahrscheinlich. Eine frühe «Constituante» würde auch ein personell sehr unvollständiges Bild der definitiven Chamber widerspiegeln. 14 der 60 direkt Gewählten könnten nicht antreten, weil sie noch geschäftsführend der Exekutive angehören. Und eine Reihe von Gewählten würden wegen Unvereinbarkeit eines Abgeordnetenmandats mit ihrer aktuellen Beschäftigung wohl die Konstitution der nächsten Regierungskoalition abwarten, um sich als Abgeordneter vereidigen zu lassen – oder auch nicht.
Anne Brasseur Alterspräsidentin
Solches Taktieren aus persönlichen Interessen ist zwar der Glaubwürdigkeit der Politik nicht unbedingt förderlich, gehört aber leider zum politischen Geschäft. Bislang hat nur Charles Goerens (DP) in dieser Frage klar Position bezogen.
Offiziell hatte aber auch er am Donnerstag seinen Verzicht auf ein nationales Abgeordnetenmandat noch nicht mitgeteilt, bemerkt Laurent Mosar. Die konstituierende Sitzung einer neuen Legislaturperiode wird gemäß dem internen Parlamentreglement vom Alterspräsidenten geleitet, assistiert von den beiden jüngsten Abgeordneten. Es gab Zeiten, in denen die Parteispitzen dieser Sitzung mit erkennbarer Sorge und Nervosität entgegenblickten, während Kabarettisten der Sitzung regelrecht entgegenfieberten. Zumindest dazu besteht diesmal kein Grund.
Die dienstälteste Abgeordnete Anne Brasseur (sie wurde 1979 zum ersten Mal gewählt) ist eine routinierte Politikerin, die in der Vergangenheit bereits mehrfach stellvertretende Parlamentspräsidentin war. Seine endgültige Besetzung wird das Parlament danach in einer zweiten Sitzung erhalten, wenn auch die «Nachrücker» für «neue» Minister und die in die Opposition geschickten Noch-Minister vereidigt werden. Erst ab diesem Moment kann die eigentliche parlamentarische Arbeit anlaufen. Das dürfte mit Sicherheit nicht mehr im November der Fall sein.
Zu Demaart
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