In einem für Nichtjuristen kaum verständlichen siebenseitigen Text versucht das Verfassungsgericht am Freitag zu begründen, warum gewisse, vielleicht für den Bommeleeër-Prozess ausschlaggebende Informationen, nicht an die Öffentlichkeit dürfen.
Auf der einen Seite muß das Recht der Verteidigung gewahrt, auf der anderen Seite der Geheimschutz von Informationen nationaler und ausländischer Nachrichtendienste geschützt werden. Hier will das Verfassungsgericht im einzelnen Entscheiden. Will heißen, weigert sich ein Zeuge des SREL Informationen vor Gericht preiszugeben, kann dieser von seiner Geheimhaltungspflicht entbunden werden. Sofern es sich um Geheimwissen des SREL handelt.
Geht es aber um bristante Informationen von ausländischen Nachrichtendiensten im SREL, wie etwa CIA, BND oder FBI, schaltet sich das Verfassungsgericht erneut ein. Es prüft, ob es sich tatsächlich um ausländische Informationen handelt. Wenn ja, gilt der Quellenschutz und es muss geschwiegen werden.
Zu Demaart
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