Vor dem Appellationshof Luxemburg fiel am Dienstag das Urteil im sogenannten «CHL-Prozess«, in dem Ärzte und Krankenpfleger der fahrlässigen Tötung beschuldigt wurden.
Es war am Freitag, 15. Juli 2005, als ein dreijähriges Mädchen mit einem schweren Hirntauma in der Notfallstation des „Centre hospitalier de Luxembourg“ (CHL) aufgenommen wurde. Es war kurz zuvor von einem Auto angefahren worden, als es in Düdelingen zwischen zwei geparkten Autos auf die Fahrbahn lief, um zu seinem Vater zu gelangen. Das Kind war daraufhin mit dem Medikament Diprivan (Propofol) ruhiggestellt worden, um erste Untersuchungen durchführen zu können.
Verstorben
In den darauffolgenden Tagen hat sich der Zustand des Mädchens aber weiter verschlechtert. Es verstarb schließlich am 19. Juli 2005 bei einem Notfalltransport nach Brüssel ins „Hôpital Universitaire Saint-Luc“.
In erster Instanz wurden zwei Ärzte zu jeweils sechs Monaten Haft auf Bewährung und 2.500 Euro Geldstrafe sowie 65.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Die anderen Angeklagten wurden freigesprochen. Vor dem Apellationshof nun wurden auch diese Ärzte freigesprochen.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können