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Ex-Freundin wollte das Gericht belügen

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Vor der Kriminalkammer wurde am Donnerstag der Prozess rund um die Schießerei vor einer Diskothek in Foetz fortgesetzt. Ein heute 25 Jahre alter Mann, muss sich wegen versuchten Mordes verantworten.

Am 31. Oktober 2010 kam es vor einer Diskothek in der Industriezone Botterbrill in Foetz zu einer Schießerei. Das Opfer soll dem Polizeibericht nach gegen 4.50 Uhr die Disko verlassen haben um sich nach Hause zu begeben. Vor der Tür wurde er jedoch angeschossen und wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Das Opfer, ebenfalls 25 Jahre alt, überlebte glücklicherweise.

Laut Zeugenaussagen wurde in der Diskothek ein kapverdischer Abend gefeiert. Der Streit soll angeblich zwischen zwei Banden stattgefunden haben. Zum einen die Bande von Esch und zum anderen die Bande von Schifflingen. Mit einer Pistole des Kalibers «22-Millimeter Long Rifle» soll geschossen worden sein. Der Angeklagte soll zum Opfer gesagt haben: „Ech bréngen dech ëm. Dës Kéier loossen ech dech net ësou dovukommen“. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe. Keiner der Zeugen jedoch habe jemanden mit einer Waffe gesehen. Nur Schüsse wurden lediglich gehört. Das Opfer selbst sitzt wegen einer anderen Affäre in Untersuchungshaft. Der Angeklagte selbst gab an, am Tatabend weder vor noch in der Diskothek gewesen zu sein und stritt am ersten Prozesstag alle Vorwürfe ab. Erst einige Zeit nach der Tat ging der heutige Angeklagte der Polizei ins Netz.

Keine Spuren am Tatort

Es war dann an einem der Ermittler, der vor die Richter der Kriminalkammer trat. Der Zeuge erklärte, sie hätten den Tatort nach Spuren abgesucht. Allerdings wurden weder Spuren am Tatort selbst, also auf dem Parkplatz vor der Diskothek, noch an den Autos, die dort abgestellt waren, gefunden. Die Polizeibeamten haben ebenfalls das gesamte Areal mit einem Metalldetektor abgesucht, vergebens. Es konnte laut Zeugen keine leere Patrone gefunden werden.

Ein weiterer Zeuge gab Details über die Handyortung des Opfers und des Beschuldigten. Zudem wurden ebenfalls mehrere Handys von einzelnen Zeugen überwacht. Als die Ex-Freundin des Beschuldigten vor die Richter trat, gab diese an, nicht am Tatabend dabei gewesen zu sein. Erst Wochen danach habe sie vom Zwischenfall erfahren. Daraufhin machte der Präsident der Kriminalkammer die Zeugin darauf aufmerksam, dass Lügen unter Eid mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. „Wir wissen mit wem Sie was über Telefon besprochen haben, deswegen hören Sie auf uns zu belügen“, so der Richter. Anschließend rückte die Zeugin nach und nach mit der Wahrheit heraus.

Sie sei zwar am Tatabend nicht mit dabei gewesen, wusste jedoch von zahlreichen Problemen zwischen dem Angeklagten und dem Opfer. Zudem habe die Zeugin sich nach Paris begeben um ihren damaligen Freund zu besuchen und nicht wie sie zu Beginn angab, um ihre Tante zu besuchen.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

(Philippe Hammelmann / Tageblatt.lu)