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Unruhe bei den Gaststätten-Betreibern

Unruhe bei den Gaststätten-Betreibern

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Zum 1. Januar (12 Uhr mittags) wird das Rauchen in den Gaststätten verboten werden. Es soll einige Ausnahmeregelungen geben, wie spezielle Raucherräume, in denen nicht serviert werden kann. Allerdings liegt das entsprechende Reglement noch immer nicht vor.

Die Wirte stellen sich nun eine Reihe von Fragen. Auch ihr Dachverband, die Horesca, hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Ausführungsbestimmungen immer noch fehlen.

Jetzt liegt uns ein Schreiben der CSPS vor, einer Gesellschaft, die das Bonneweger Café Why not betreibt. Hierin werden eine ganze Reihe von Fragen aufgeworfen. Die einzige Alternativen, die das Gesetz vorsehe, sei es, die Raucher (95 Prozent der Kunden dieses Etablissements) vor die Tür zu setzen oder eine Raucherecke einzurichten.

Mehr Informationen benötigt

Um dies zu tun, brauchen die Cafés aber mehr Informationen, die es noch nicht gibt, so der Brief. Immerhin müsste eine solche Abtrennung geplant, finanziert und gebaut werden. Dies wird in der immer kürzer werdenden Zeitspanne, die bis zum 1. Januar verbleibt, immer schwieriger.

Wer jetzt auf eigene Initiative einen solchen Raum einrichtet, der den Bestimmungen am Ende nicht entspricht, würde riskieren, Geld zu investieren, das später ebenso futsch sei wie die Kundschaft. Das Schreiben bemängelt weiter, dass das Gesetz ausgerechnet im Winter in Kraft tritt, zu einer Periode also, zu der es nicht sehr angenehm ist, vor der Tür zu stehen.
Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo, den wir gestern zum Thema ansprachen, erklärte, er habe das Reglement bereits vor Monaten deponiert; allerdings habe der Staatsrat sein Gutachten noch nicht vorgelegt.

Er erwarte dies aber in den nächsten Tagen, so das Regierungsmitglied.
Zur Forderung, das Gesetz bis auf Weiteres auszusetzen, meinte er, es sei nicht möglich, ein Gesetz außer Kraft zu setzen.
Demnach bleibt es beim 1. Januar als Stichdatum für das Rauchverbot in den Gaststätten.