Die von der Bundesregierung geschaffene Expertenkommission zur Aufklärung des Münchner Bilderfunds geht auf den Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt zu. «Transparenz und Aufarbeitung sind jetzt das Vordringlichste», sagte die Leiterin der Taskforce, Ingeborg Berggreen-Merkel, der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch in Berlin. «Außerdem suchen wir mit Herrn Gurlitt das Gespräch, um mit ihm gemeinsam konstruktive Lösungen zu erarbeiten.» Es sei auch in seinem Sinne, wenn er erfahre, welche seiner Werke eventuell als NS-Raubkunst belastet seien.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Augsburg soll Gurlitt möglichst bald 310 Gemälde zurückerhalten. Die Behörde geht davon aus, dass die Überprüfung der beschlagnahmten Werke spätestens nächste Woche abgeschlossen sein wird, wie die «Süddeutsche Zeitung» (Donnerstag) berichtete. «Es werden wohl circa 310 Gemälde sein, die zweifelsfrei Eigentum des Beschuldigten sind», sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz dem Blatt. Sobald die Taskforce zum Schwabinger Kunstfund die Liste vorlege, werde er Kontakt mit Gurlitt aufnehmen, um die Übergabe abzusprechen.
Verjährungsfristen
Unterdessen forderte der Jüdische Weltkongress eine Änderung der Verjährungsfristen, um die Rückgabe von NS-Raubkunst zu erleichtern.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Kunstschatz im Frühjahr 2012 in Gurlitts Münchner Wohnung beschlagnahmt, darunter viele Werke der klassischen Moderne. Zwei Wochen nach Bekanntgabe des Fundes hatte die Behörde am Dienstag erklärt, sie wolle Gurlitt Hunderte Bilder zurückgeben – allerdings nur Kunstwerke, die nicht im Verdacht der NS-Raubkunst und zweifelsfrei im Eigentum des 80-Jährigen stehen.
Politische Ebene
Der Jüdische Weltkongress (WJC) kritisierte die geplante Rückgabe von Gemälden an Gurlitt. Die Ankündigung von Oberstaatsanwalt Nemetz, «zweifelsfrei» unbelastete Kunstwerke zurückzugeben, sei unverantwortlich, sagte WJC-Präsident Ronald S. Lauder. Die Angelegenheit müsse auf höchster politischer Ebene behandelt und nicht einem Staatsanwalt überlassen werden. Fast zwei Jahre habe der Ankläger den Fund geheim gehalten. Nun wolle er offenbar das Problem so schnell wie möglich loswerden.
Lauder forderte eine Änderung der Regeln für Verjährungsfristen. Kunstwerke von zweifelhafter Provenienz in privaten Händen sollten veröffentlicht werden, damit Überlebende des Holocausts und ihre Erben mögliche Ansprüche stellen könnten. Die Bundesregierung sollte nach österreichischem Vorbild außerdem eine Kommission benennen, die alle öffentlichen Sammlungen und Museen nach Raubkunst durchsucht. Zweifelhafte Fälle sollten danach ebenfalls bekanntgegeben werden. Die Leiterin der Task Force, Berggren-Merkel, sagte, Gurlitt habe bereits beim Verkauf eines Beckmann-Bildes 2011 bewiesen, dass er bereit sei, faire Lösungen mit Berechtigten zu finden. «Wenn Herr Gurlitt dies möchte, unterstützen wir ihn auch gern dabei, eine für ihn praktikable Lösung für die Verwahrung derjenigen Bilder zu finden, für die in Kürze durch die Staatsanwaltschaft Augsburg die Beschlagnahme aufgehoben wird.»
Die Experten-Gruppe wurde vom Bund und dem Freistaat Bayern eingesetzt. Sie soll herausfinden, bei welchen Kunstwerken aus Gurlitts Schwabinger Wohnung es sich um NS-Raubkunst handelt – möglicherweise sind es 590. Die Taskforce will noch diese Woche weitere Werke auf der Datenbank www.lostart.de einstellen.
Zu Demaart
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