Nicht nur die Zivilparteien, sondern auch die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte haben Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Die Fakten gehen auf den 30. April des Jahres 2010 zurück. An dem Tag soll der heute 33-jährige Angeklagte seine Lebenspartnerin von einer Brücke aus einer Höhe von über zwölf Metern, zwischen Esch/Sauer und Lultzhausen geworfen haben. Erst sieben Monate nach der Tat, begab der Angeklagte sich zu der Polizei und gestand die Tat. Am 30. November dann wurde die Leiche in einer Tiefe von 27 Metern im „Stausee“ gefunden. Der Angeklagte soll Nancy Wolff nach einem Streit an besagten Abend lebend von der Brücke geworfen haben. Er gab vor den Berufungsrichtern an, er habe gewusst, dass seine Freundin nicht schwimmen konnte und trotzdem habe er sie hinunter geworfen.
Auch erklärte der Angeklagte den Richtern, er und seine Freundin hätten am Tatabend unter starkem Alkoholeinfluss gestanden. Das Paar hätte kurz vor der Tat in einem Restaurant nahe des „Schumannseck“ zu Abend gegessen. Hier hätten sie ein Aperitif, zwei Flaschen Wein und mehrere Digestifs getrunken. Auf dem Weg zurück nach Hause wäre es zum ausschlaggebenden Streit gekommen. Der Angeklagte sei derart wütend auf seine Freundin gewesen, dass er den Wagen zum Stehen brachte und sie ohne nachzudenken von der Brücke warf. Laut Aussagen des Beschuldigten, habe er gehofft, dass Nancy Wolff diesen Sturz überleben würde. Dem war aber nicht so.
«Keine Kurzschlussreaktion»
Am Dienstag ergriff zu Beginn der Sitzung der Rechtsanwalt der Zivilpartei das Wort. Me Pol Urbany erklärte, dass der Angeklagte nicht unter einer Kurzschlussreaktion litt, sondern die Tat geplant hätte. Dies begründete er damit, dass er die Frau in der Mitte der Brücke herunterwarf, dort wo das Wasser am Tiefsten war. Zudem könnte er nicht derart betrunken gewesen sein, dass er sich nicht mehr erinnern könnte, weil er sieben Monate danach der Polizei den genauen Tatort angegeben habe. Laut Me Urbany konnte der Angeklagte ebenfalls nicht erklären warum das Paar sich gestritten habe. „Er kann sich an alles erinnern, nur an die wesentlichen Details nicht“, so der Rechtsanwalt.
Danach ergriff die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft das Wort.
Gefordert wurden 20 Jahre Haft mit eventueller Bewährung.
Das Urteil wird am 28. Januar gesprochen.
Zu Demaart
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