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Wer war Schuld an Schumachers Unfall?

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Nach dem schweren Skiunfall von Michael Schumacher könnten Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe erhoben werden. Ausschlaggebend dafür sind die Umstände, die zu dem tragischen Sturz führten.

Die französischen Ermittler wollen sich dazu am Mittwoch bei einer Pressekonferenz äußern. Alles dreht sich um die Frage: War Schumacher selbst schuld an dem Unfall oder haben etwa die Betreiber der Skistation in den französischen Alpen eine Mitschuld? Was ist über den Unfall bisher sicher bekannt?

Schumacher fuhr am 29. Dezember vormittags mit seinem 14-jährigen Sohn und einer kleinen Gruppe von Freunden im Skigebiet von Méribel in den französischen Alpen eine offizielle Piste hinab. Dann fuhr er in einen Bereich außerhalb der Piste, kam auf einen Felsen und stürzte mit dem Kopf auf einen anderen Felsen. Er trug einen Helm, der dabei zerbrach. Ein anderer Skifahrer war laut Staatsanwaltschaft vermutlich nicht in den Unfall verwickelt.

War Schumacher selbst schuld, weil er in einem Bereich außerhalb der Piste oder zu schnell fuhr?

Keine Netze, nur Stangen

Die französischen Ermittler prüfen derzeit, ob die Pisten ausreichend abgesteckt und die Warnungen vor dem felsigen Bereich zwischen einer blauen und einer roten Piste deutlich genug waren. Offenbar war das Unfallgebiet nicht mit Netzen abgesperrt, sondern nur mit Stangen ausgewiesen.
Schumachers Umfeld versichert zudem, der siebenfache Formel-1-Weltmeister sei nicht zu schnell unterwegs gewesen. Untermauert wird das durch die Aussage eines anderen Skiläufers, den der «Spiegel» mit den Worten zitierte, Schumacher sei «gemächlich» mit «maximal 20 Stundenkilometern» unterwegs gewesen. «Es kann einen ‹Katapult-Effekt› geben, der die Wucht des Aufpralls erklären könnte, auch ohne übermäßige Geschwindigkeit», sagt der Experte für Unfall-Schadenersatz, Edouard Bourgin.

Welche straf- oder zivilrechtlichen Folgen könnte der Unfall haben?
Da ein Verschulden Dritter ausgeschlossen scheint, wäre ein strafrechtliches Vorgehen nur bei «einem schweren Fehler» anderer möglich, was laut Bourgin schwierig zu beweisen sein dürfte. Zivilrechtlich könnte es aber Folgen geben: Dass Schumacher außerhalb der Piste fuhr, «schließt per se einen Schadensersatz nicht aus», hebt Juristin Elodie-Anne Deschamps hervor. Dies sei freilich eine «komplizierte» Rechtssprechung.

«Außergewöhnliche Gefahren»

So könnte der Bürgermeister von Méribel, der für die Sicherheit in seiner Gemeinde zuständig ist, vor ein Verwaltungsgericht gebracht werden. Doch die Bedingungen dafür sind strikt: Der Bürgermeister muss nur «außergewöhnliche Gefahren» außerhalb von Pisten kennzeichnen. So hatte der französische Staatsrat im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass einfache Felsen am Rand eines Weges außerhalb der Piste keine besondere Beschilderung benötigten.

Auch der Betreiber der Skistation könnte wegen einer Mitschuld verklagt werden. Dabei dreht es sich laut Bourgin um dessen Pflicht, «Pisten zu markieren, Gefahren zu kennzeichnen und die Skifahrer davor zu schützen».
Waren Schumachers Skier in Ordnung?
Sollte sich ein Fehler bei der Bindung der Leih-Skier, mit denen Schumacher unterwegs war, herausstellen, dann könnte der Ski-Verleiher verklagt werden. Allerdings müsste dazu ein Kausalzusammenhang zwischen einem Defekt und dem Unfall hergestellt werden.