Der Gründer der ehemaligen „National Bewegong“, Pierre Peters, soll Flugblätter im Norden des Landes verteilt haben, in denen unter anderem der Bürgermeister von Eschweiler und eine Notarin beleidigt wurden. Vor einem knappen Jahr, also am 28. Januar 2013, musste Peters sich bereits vor der Strafkammer des Bezirksgerichtes Diekirch wegen dieser Vorwürfe verantworten.
Was war passiert?
In der Anklageschrift wurden Pierre Peters öffentliche Verleumdung und Am Montag ließ Pierre Peters sich durch seinen Rechtsanwalt entschuldigen, weil er, so der Verteidiger, derzeit im Rahmen seines Jurastudiums Examen ablege.
Anlässlich des Prozesses berichtete ein Ermittler im Zeugenstand, dass sich schnell herausstellte, dass die anonym verfassten Flugblätter von Pierre Peters stammen würden.
Eine Notarin aus dem Norden des Landes erklärte, dass die Beschuldigungen gegen sie, die auf den Flugblättern zu lesen waren, keineswegs Bestand hätten. Auf den Flyern war zu lesen, die Notarin habe einen ihrer Kunden beim Verkauf seines Landes unter Druck gesetzt. Die Notarin sagte aus, sie habe schon andere Schmähschriften vom Beschuldigten erhalten. Pierre Peters selbst sagte aus, dass der Richter der Zeugin nicht die richtigen Fragen gestellt habe, woraufhin der Staatsanwalt ihm vorhielt, dass in diesem Prozess eine Verleumdung verhandelt würde und nicht deren Rechtfertigung.
Peters wurde von der Strafkammer Diekirch zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie zu einer Geldbuße von 1.800 Euro verurteilt. Peters war nicht mit dem Urteil einverstanden und legte dagegen Berufung ein. Der Angeklagte wurde jedoch bereits mehrere Male sowohl von dem Berufungs- als auch von dem Bezirksgericht verurteilt und es wäre möglich, dass Peters diesmal feste Haft droht.
Zu Demaart
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