Freitag16. Januar 2026

Demaart Zu Demaart

Headlines

Opferschutz lässt zu wünschen übrig

Opferschutz lässt zu wünschen übrig

Jetzt weiterlesen !

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Oder schließen Sie ein Abo ab.

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

2009 trat in Luxemburg die Europaratskonvention gegen Menschenhandel in Kraft. Vorige Woche veröffentlichte der Europarat den ersten Bericht über die Umsetzung der Konvention.

Der „Groupe d’experts sur la lutte contre la traite des êtres humains“ (GRETA) begrüßt zwar die bisherigen luxemburgischen Maßnahmen, fordert jedoch, den Opferschutz zu verbessern.

Bericht
www.coe.int/trafficking

2012 konnte von den zuständigen Autoritäten ein 14-jähriges chinesisches Mädchen identifiziert werden, das fälschlicherweise vom späteren Angeklagten als Tochter deklariert wurde. Es gelangte mit einem falschen Pass ins Land und wurde als Serviererin, Küchenhilfe, Putzfrau und Babysitter im Restaurant und in der Privatwohnung des Angeklagten ausgebeutet. Das Opfer erhielt eine Aufenthaltsgenehmigung und Ausweispapiere. Der Fall mag einzigartig sein, das Problem an sich ist es nicht.

Seit 2009 konnten – den offiziellen Zahlen zufolge – 24 Fälle von Menschenhandel in Luxemburg identifiziert werden. Es handelte sich dabei um 19 Frauen, drei Kinder und zwei Männer. Die meisten der Frauen wurden zur Prostitution gezwungen, einer der Männer wurde als „Arbeitssklave“ im Bausektor eingesetzt. Die Kinder wurden entweder zur Arbeit oder Bettelei gezwungen.

Anspruch auf Hilfe

Nun sei es leider so, dass erstens viele Betroffene sich nicht bewusst seien, dass sie Opfer von Menschenhändlern sind, und zweitens nicht wüssten, welcher Beistand ihnen zusteht. GRETA fordert, dass die Polizei, sobald sie ein Opfer von Menschenhandel ausgemacht hat, es über seine Rechtsansprüche informiert.

Verantwortlich für Hilfsleistungen, den Schutz und die Sicherheit der Opfer ist das Ministerium für Chancengleichheit. Die praktische Hilfe und Unterbringung der Opfer werden von vier Hilfsorganisation übernommen, die eine Konvention mit dem Ministerium unterschrieben: „Femmes en détresse“, „Fondation maison de la porte ouverte“, „Drop-in“ des Roten Kreuzes und „Profamilia“. Leider seien dies ONGs nicht befugt Aufklärungsarbeit zu leisten, beklagt der Bericht. Sensibilisierungskampagnen über das Thema seien aber nötig.

Kritik

Die Experten kritisieren, dass in Luxemburg den Opfern ihr Statut entzogen werden kann, wenn die Menschenhändler später nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Opferhilfe dürfe nicht davon abhängen. Auch müssten die Opfer aus Drittländern unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Das Abkommen sieht auch eine Erholungs- und Bedenkzeit von mindestens 30 Tagen vor, in der sich das Opfer dem Einfluss der Menschenhändler entziehen und über eine Kooperation mit den Behörden nachdenken kann. GRETA zufolge müsse den Opfern bereits während dieser Zeit Hilfe zustehen. Laut Konvention dürfen während dieser Frist auch „keine aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen sie vollstreckt werden.“ Schlussendlich fordern die Experten, die Opfer besser vor Repressalien zu schützen, sowohl während wie auch nach den Ermittlungen.