Am Mittwoch reichte der Vorsitzende der PID (Partei fir Integral Demokratie) Jean Colombera eine Petition im Parlament ein, in der er eine Ausnahmegenehmigung für «medizinisch begleitete und betreute Selbsttherapie» mit verschiedenen Cannabis-Produkten beantragt. Basieren soll sich die Zulassung auf das deutsche Modell, so der Arzt.
Im März 2003 habe die Gesellschaft Bedrocan von der niederländischen Regierung die Zulassung erhalten, verschiedene Cannabis-Produkte anzubauen und zu verkaufen. Das Mittel werde aber nur gegen ein ärztliches Rezept herausgegeben, betont der PID-Präsident in seinem Antrag. Folgende Produkte seien von der Genehmigung betroffen: Bedrocan (18 Prozent Tetrahydrocannabinol), Bediol (6 Prozent THC und 7.5 Prozent CBD – Cannabidiol, ein schwach psychoaktives Cannabinoid), Bedrobinol ( 12 Prozent THC) und Bedica (14 Prozent THC). THC zählt zu den psychoaktiven Cannabinoiden und ist der hauptsächlich rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze.
Fortschritliche Niederlande
Der «Heil-Cannabis» wird in den Niederlanden nicht von der Medikamenten-Gesetzgebung erfasst. Die Ausstellung einer Erlaubnis für den Anbau- und den Verkauf dieser Produkte sei ein Zeichen der «Öffnung» und einer «Toleranzpolitik», in den Niederlanden gegenüber des Cannabis, so Colombera.
Es sei wünschenswert, auch in Luxemburg die legale therapeutische Nutzung des Cannabis mit Onkologen und Spezialisten für Schmerztherapie zu erörtern, so der Antragsteller weiter. Dabei soll Luxemburg sich am deutschen Modell inspirieren.
Mehr Kontrolle
Durch die Zulassung der vier oben genannten Substanzen würde den sogenannten «Cannabis-Reisen» in die Niederlande ein Riegel vorgeschoben. Man hätte dann mehr Kontrolle über die Nutzung dieser Produkte, betont Colombera.
Jean Colombera ist seit Jahren ein ferventer Verfechter der therapeutischen Nutzung des Cannabis. Im Januar 2013 wurde der Arzt wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz schuldig gesprochen. Jean Colombera wurde damals vorgeworfen, seinen Patienten Cannabis verschrieben zu haben, das sie sich dann im Ausland besorgten.
Damals war auch schon das Cannabis-Mittel Bediol im Gespräch. Das Mittel entspreche nicht den Auflagen der EU und sei deshalb nicht in Luxemburg zugelassen, im Gegenteil zu den cannabinoiden Antischmerzmitteln «Sativex» und «Marinol», hieß es damals aus dem Gesundheitsministerium. Diese wurden hierzulande als Medikamente anerkannt.
In Luxemburg ist die Nutzung von Cannabis zu therapeutischen Zwecken weiterhin verboten.
Zu Demaart
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