Nach Ansicht der Luxemburger Richter ist es rechtens, dass zunächst elf EU-Staaten eine gemeinsame Finanztransaktionssteuer (FTS) einführen. Luxemburg gehört nicht dazu.
Die Luxemburger Position wurde im Koalitionsabkommen der Gambia-Regierung im Dezember 2013 bestätigt. Luxemburg sei aber daran interessiert, sich an einer FTS zu beteiligen, wenn sie weltweit eingeführt wird. Nur so könne eine Delokalisierung von Finanzaktivitäten aus der EU vermieden werden.
Der EuGH lehnte eine Klage Großbritanniens gegen einen entsprechenden Beschluss des EU-Ministerrates ab (Rechtssache C-209/13). Diese Entscheidung sei rechtens. Die Steuer gilt als Mittel, um Spekulation einzudämmen und den Finanzsektor an den Kosten der Krise zu beteiligen. Die Klage beziehe sich auf Elemente einer zukünftigen möglichen Steuer, die von den elf Staaten aber noch nicht beschlossen worden seien und deshalb auch nicht überprüft werden können, erklärte das Gericht.
Keine einstimmige Mehrheit
Der EU-Rat hatte Mitte 2012 auf Vorschlag der EU-Kommission eine verstärkte Kooperation in Sachen Finanztransaktionssteuer beschlossen weil sich im EU-Rat dafür keine einstimmige Mehrheit finden ließ. Für die FTS sind Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und die Slowakei. Trotz mehrerer Versuche sind die Verhandlungen mit den anderen EU-Staaten bisher nicht vorangekommen.
Die Steuer soll Banken und andere Finanzinstitute an den Kosten künftiger Krisen beteiligen. In den vergangenen Jahren pumpten die EU-Mitgliedsstaaten Milliarden Euro Steuermittel in die Finanzbranche, um Banken vor dem Bankrott zu bewahren.
Großbritannien hatte sein Klage damit begründet, dass eine Steuer auf den Handel mit Wertpapieren in den elf EU-Staaten negative Auswirkungen auf den Finanzstandort London haben könnte.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können