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Achtung vor der TVA-Erhöhung

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LUXEMBURG - Die CGFP hält am Gehälterabkommen von 2012 fest. Die geplante TVA-Erhöhung bringt laut Gewerkschaft Probleme mit sich, die im Vorfeld gelöst werden müssen.

Die CGFP nahm bei der Sitzung des Nationalvorstands am Montag die Regierungserklärung unter die Lupe. Die Gewerkschaft begrüßte, dass die Einführung der sogenannten «intérêts notionnels» von der Gambia-Koalition fallengelassen wurde. Bei den «intérêts notionnels» handelt es sich um fiktive Zinsen auf investiertes Eigenvermögen. Ihre Einführung hätte es laut CGFP gut kapitalisierten Unternehmen erlaubt, ihren Gewinn vor Steuern zu verringern. Auf diese Weise hätten sie ihre Steuerlast erheblich reduzieren können.

Im Zusammenhang mit der geplanten TVA-Erhöhung 2015, gibt die Gewerkschaft zu bedenken, dass Preissteigerungen und ein Kaufkraftverlust die Folge sein können. Es sei gut, dass sie nicht schon 2014 komme.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Was das Besoldungsabkommen im öffentlichen Dienst betrifft, so unterstreicht die Gewerkschaft, dass die Vereinbarung keineswegs das Resultat von Nachverhandlungen mit der neuen Regierung sei. Es sei bereits 2011 zu einer Einigung gekommen, so die CGFP in ihrer Mitteilung. Eigentlich hätte 2012 schon eine Einmalprämie ausgezahlt werden müssen und 2013 eine Punktwerterhöhung erfolgen müssen. Durch die schwierige finanzielle Lage des Landes hätte sich die CGFP aber bereit erklärt das Inkrafttreten des Abkommens um zwei Jahre zu verschieben. Man werde aber nach dieser Frist auf die integrale Umsetzung des Vertrages pochen.

Die CGFP ist der Auffassung, dass die Einführung des Ausländerwahlrechts durch eine Volksbefragung geklärt werden soll. Ausländer die das Wahlrecht hierzulande erhalten wollen könnten dies durch die Ananhme der doppelten Staatsbürgerschaft tun.

Der Höchstbetrag muss erhöht werden

Auch der Wohnungsbau war ein Thema. Die Staatsbeamtengewerkschaft fordert eine Anpassung des Höchstbetrags von derzeit 50.000 Euro, der beim Wohnungskauf für den superermäßigten Steuersatz von drei Prozent geltend gemacht werden kann. Durch die Erhöhung der TVA werde der Betrag von 50.000 Euro schneller erreicht. Ein Beispiel: Wer heutzutage die 50.000 Euro voll ausschöpfen möchte, kann eine Immobilie von bis zu 416.000 Euro erwerben. Wird der TVA-Satz allerdings von 15 auf 17 Prozent angehoben, ist diese Obergrenze von 50.000 Euro bereits bei einem Kaufpreis von 357.000 Euro erreicht.

In Sachen Studienbeihilfen ist die CGFP der Meinung, dass Neuregelung der Beihilfen einzig und alleine dazu dient, die Staatsfinanzen zu sanieren. Sie würde die Chancengleichheit beim Zugang zum Hochschulstudium einschränken.

Schließlich fordert die CGFP, dass der Index-Mechanismus nach Ablauf der im im Gesetz von 2012 vorgesehenen Manipulation erneut in seiner einstigen Form spielen müsse, dies umso mehr, als sich die Inflation auf einem niedrigen Niveau eingependelt hat.