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CCDH: Zufrieden mit Gesetzesprojekt

CCDH: Zufrieden mit Gesetzesprojekt

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Die „Commission consultative des droits de l’Homme“ (CCDH) zeigt sich im Großen und Ganzen zufrieden mit dem Gesetzesprojekt zur Änderung des den Schwangerschaftsabbruch betreffenden Gesetzes von 1978.

Die Kommission begrüßt, dass hierbei eine ganze Reihe von ihr vorgeschlagener Empfehlungen berücksichtigt wurden. Die Änderung des Gesetzes sieht vor, dass ein vorzeitiger Schwangerschaftsabbruch nun nicht mehr strafbar ist, wenn er in der vorgesehenen Zeitspanne durchgeführt wird, was von der Kommission für Menschenrechte begrüßt wird. Auch eine schriftliche Bestätigung des Schwangerschaftsabbruchs vonseiten der betroffenen Frau wird nun nicht mehr benötigt. Auf diese Weise sollen alle möglichen Formen der Diskriminierung von Frauen beseitigt werden, und die Frauen sollen in ihrer persönlichen Autonomie bestärkt werden.

Darüber hinaus besteht die Kommission auf einer sexuellen Erziehung in der Grund- und Sekundarschule. Demnach befürwortet sie auch den Plan von Bildungs- und Hochschulminister Claude Meisch zur sexuellen Erziehung in der Schule.

Allerdings gibt es hier noch einiges zu bemängeln: Die CCDH fordert, dass die Umsetzung dieses Plans systematisch kontrolliert wird und dass die Lehrkräfte eine spezifische Ausbildung machen. Bisher kann das Lehrpersonal einer solchen zusätzlichen Ausbildung im „Institut de formation continue“ in Mersch nachgehen, muss aber nicht. Die Menschenrechtskommission verlangt, dass dieser bisher fakultative Kurs in die Grundausbildung der Lehrer mit eingebunden wird.

Sexuelle Erziehung in der Schule

Der Minister wie auch die Menschenrechtskommission sind der Meinung, dass die Schule einen prägenden Einfluss auf die sexuelle Entwicklung der Kinder und Jugendlichen hat.

Der bisherige Gesetzestext über den Schwangerschaftsabbruch sah eine obligatorische zweite Sprechstunde im Falle einer Abtreibung vor. Dies sieht die „Commission consultative des droits de l’Homme“ als unvereinbar mit dem Prinzip der Selbstbestimmung der Frau an. So ist es nicht erstaunlich, dass die Kommission die Reform, nach der diese Beratung nun auf freiwilliger Basis erfolgt, mit offenen Armen empfängt. Bei der zweiten Sprechstunde besteht nun auch die Möglichkeit, Drittpersonen wie z.B. die Eltern mit einzubeziehen.

Zusätzliche Empfehlungen

Allerdings fordert die CCDH, dass dieser zweite Termin für minderjährige oder nicht selbstständige Frauen obligatorisch bleibt. Die Menschenrechtskommission macht außerdem einige zusätzliche Empfehlungen: Die Frauen, die eine Abtreibung vornehmen ließen, müssten eine neutrale und qualitative psycho-soziale Versorgung erhalten.

Außerdem müssten die finanziellen Mittel, um eine gute Betreuung zu ermöglichen, garantiert werden, und junge Frauen, sowie auch Männer, sollten dazu aufgefordert werden, ihre Verantwortung in der Elternschaft zu übernehmen.

Die Frau, so betont die Menschenrechtskommission, müsse ein Recht auf neutrale und unparteiische Informationen zu einer Abtreibung haben.